Beschlusslage der FDP Niedersachsen
Anwendung des Wettbewerbsrechts für gesetzliche Krankenkassen / Änderung von § 69 Abs. 2 SGB V
Beschlossen vom 66. Ordentlicher Landesparteitag am 13./14. März 2010 in Lüneburg am 13.03.2010
Der Landesvorstand hat beschlossen:
§ 69 Abs. 2 SGB V ist dahingehend zu ändern, dass das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Kartellrecht) schrittweise auch auf die gesetzlichen Krankenkassen anzuwenden ist.
Die FDP Niedersachsen unterstützt eine Gesetzesinitiative auf Bundesebene.