Beschlusslage der FDP Niedersachsen
Änderung des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes
Beschlossen vom 66. Ordentlicher Landesparteitag am 13./14. März 2010 in Lüneburg am 13.03.2010
Der Landesvorstand hat beschlossen:
Die FDP Landtagsfraktion wird aufgefordert, sich für eine Änderung des §11 Abs. 2 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes bzgl. einer Erhöhung der Altersgrenze von aktiven Mitgliedern freiwilliger Feuerwehren einzusetzen.