Der Bundesrat ist heute seiner Verantwortung für das freiwillige Engagement in Deutschland gerecht geworden. Mit der beschlossenen Änderung des Bundeskindergeldgesetzes sind nun alle Freiwilligendienstleistenden bis zum 25. Lebensjahr kindergeldberechtigt. Damit ist auch der letzte Stolperstein für die Aufnahme eines Bundesfreiwilligendienstes (BFD) ausgeräumt.
Damit hat sich die FDP mit ihrer Forderung nach gleichen Rahmenbedingungen im Bundesfreiwilligendienst und den Jugendfreiwilligendiensten letztendlich durchgesetzt. Die Bereitschaft zum Engagement darf nicht vom angebotenen Dienstformat abhängen. Es bleibt zu hoffen, dass die Familienkassen die zurückgestellten Kindergeldanträge nun zügig bearbeiten können.