Beim Genehmigungsbescheid muss Försterling zufolge auch der Brandfall in einer angebohrten Kammer berücksichtigt werden. „Es müssen Vorkehrungen für den Fall getroffen werden, dass es beim Anbohren zu einem Brand kommt“, erklärt Försterling. Dazu müsse genügend Stickstoff vorrätig sein. Zwei Straßentanklastzüge mit je 38 Tonnen Stickstoff dürften dafür genügen. Anschließend müsse laut Genehmigung dafür Sorge getragen werden, dass mindestens 8m3 Stickstoff pro Stunde eingebracht werden können. Das sei machbar, meint Försterling. Für das Vorhaben gelte aber: „Besser vorher gründlich prüfen, als nachher böse Überraschungen erleben.“
Der Laugensumpf vor Kammer 12 stellt Försterling zufolge für die aktuelle Diskussion um die Anbohrung der Kammer 7 kein Problem dar. „Hier wird es in den nächsten Tagen hoffentlich zu einer gemeinsamen Lösung aller Beteiligten kommen. Damit wird der Sumpf trockengelegt sein, weit bevor man soweit ist, die Kammer 12 anzubohren.“ Das Bundesamt für Strahlenschutz wollte lange Zeit den Laugensumpf abpumpen und die Lauge unter Tage lagern. Somit sieht der Vorwurf, dass das Niedersächsische Umweltministerium hier bewusst verzögere, nur wie ein Vorwand für eine künstliche Skandalisierung aus.