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MEISSNER: Liberalisierung der Bodenverkehrsdienste mit Augenmaß

02.12.2011

Die Europäische Kommission hat heute ihren Vorschlag für eine Revision der Bodenverkehrsrichtlinie veröffentlicht. Sie strebt im Zuge der Revision eine weitere Liberalisierung der Flughafendienste wie Gepäckabfertigung, Betankungsdienste, Fracht- und Postabfertigung und eine stärkere europäische Harmonisierung an. Nach der bisherigen Regelung liegt die Mindestanzahl der Dienstleister bei zwei pro Flughafen.

Gesine Meißner, Obfrau der Liberalen im Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments, warnt vor Schnellschüssen: „Eine weitere Öffnung der Bodenverkehrsdienstleistungen darf auf keinen Fall zu Lasten der Beschäftigten gehen. Auf der anderen Seite haben auch die am Flughafen Beschäftigten ein Interesse daran, dass ihr Flughafen im europäischen Vergleich wettbewerbsfähig und für Fluggesellschaften attraktiv bleibt. Dieses Dossier verlangt einen Ausgleich zwischen vielen verschiedenen Interessen. Wir müssen hier praxisbezogen vorgehen und dürfen keinen Aspekt außer Acht lassen.“
 
Da die derzeit geltende Richtlinie in den Mitgliedsstaaten sehr unterschiedlich umgesetzt worden ist, möchte die Kommission das neue Gesetz in die Form einer Verordnung gießen, die die Mitgliedsstaaten inhaltlich stärker bindet. Gesine Meißner ist damit nicht einverstanden: „Ich hätte eine Richtlinie bevorzugt, eine Verordnung lässt bei der Umsetzung keine Flexibilität bei der Anpassung an regionale Gegebenheiten zu.“  
 

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