Dem rechtspolitischen Sprecher der FDP-Fraktion zufolge sind auch keine besseren Ermittlungsergebnisse bei Kapitalverbrechen oder Computerkriminalität nachweisbar. Auch im Kampf gegen Kinderpornografie sähen die Gutachter den Nutzen der Daten für die Aufklärung als eher gering an. „Das wird aus einem Vergleich mit der Schweiz deutlich: Dort werden seit zehn Jahren Vorratsdaten gespeichert. Dennoch gibt es dort keine bessere Aufklärungsquote als in Deutschland“, stellt Zielke fest.
Der FDP-Rechtspolitiker schlägt weitere Gespräche über ein so genanntes Quick-Freeze-Verfahren vor. Dabei werden Daten nur in besonderen Verdachtsfällen nachträglich eingefroren. „Ich halte das nach wie vor für einen sinnvollen Kompromissvorschlag“, sagt Zielke.