Die Landesregierung plant, ab der nächsten Kommunalwahl nicht mehr das Verfahren nach d’Hondt zur Verteilung der Ausschusssitze anzuwenden. Wir haben von Anfang an vor der Einführung dieser strukturellen Benachteiligung kleiner Parteien, an der auch die SPD beteiligt war, gewarnt. Unser Vorsitzender @konstantin.kuhle meint dazu:
„Die Ankündigung der Innenministerin ist ein Gewinn für die Chancengleichheit der Parteien. Mit dem erst 2021 eingeführten Verfahren sind vor allem die Vertreter kleinerer Fraktionen nicht mehr mit Stimmrecht in kleineren Ausschüssen vertreten. Das schwächt die Abbildung des Wählerwillens und demotiviert Menschen, die sich als Kandidatinnen und Kandidaten für eine Kommunalwahl zur Verfügung stellen. Die Einführung des Verfahrens nach Sainte-Laguë/Schepers durch die rot-grüne Koalition auf Landesebene wäre ein Schritt in die richtige Richtung. Vor allem die SPD muss sich jedoch den Vorwurf gefallen lassen, mit ihren ständigen Änderungen am Kommunalrecht einen gigantischen Flurschaden anzurichten. Denn erst in der letzten Wahlperiode des Landtages wurde die Regelung eingeführt, die jetzt wieder abgeschafft werden soll. Es wäre gut, wenn sich die Kommunen und die Kommunalpolitiker auf eine solide rechtliche Basis verlassen können, die kleinere Parteien nicht diskriminiert und die sich nicht nach jeder Landtagswahl ändert.“
· FDP Niedersachsen