Anja Schulz: Landesregierung muss für Auslastung am Oberlandesgericht Celle sorgen
Zur Diskussion über einen Bundeszuschuss zum Bau eines neuen Staatsschutzgebäudes für das Oberlandesgericht in Celle erklärt die stellvertretende Landesvorsitzende der FDP Niedersachsen und Sprecherin für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Anja Schulz MdB:
„Der geplanten Neubau des Hochsicherheitsgebäudes am OLG Celle ist im Interesse einer funktionsfähigen Justiz. Eine angemessene Beteiligung des Bundes an den Kosten ist angezeigt – schließlich geht es um den Staatsschutz. Seit Jahren ist hier eine Zunahme an Fällen zu beobachten, die zugleich immer aufwändiger werden.
Jedoch dürfte hinlänglich bekannt sein, dass der Bund nur dann Mittel freigeben darf, wenn es dem Bundesinteresse in besonderer Weise dienlich ist. Entsprechend ist die Freigabe an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Im vorliegenden Fall muss gewährleistet sein, dass der Standort hinreichend mit Verfahren ausgelastet ist. Aus diesem Grund sollen im geplanten Gebäude am OLG Celle künftig auch Staatsschutzverfahren anderer Bundesländer durchgeführt werden. Der unlängst zwischen Thüringen und Niedersachsen geschlossene Staatsvertrag ist ein wichtiger erster Schritt. Werden allerdings die Verfahren der Vergangenheit aus Thüringen zu Grunde gelegt, wird schnell deutlich, dass dies bei weitem nicht ausreichend ist. Wir brauchen eine stärkere länderübergreifende Konzentration der Zuständigkeiten. Daher ist es schlichtweg falsch zu behaupten, der Bund hätte von der Forderung eines zusätzlichen Abkommens mit Sachsen-Anhalt abgesehen. Vielmehr obliegt es der Landesregierung, für eine dem Bundeszuschuss entsprechende Verfahrensauslastung am OLG Celle zu sorgen. Das ist eine simple Kalkulation. Die Kosten und der Nutzen müssen rechtlich für den Bund in einem angemessenen Verhältnis stehen. Da trotz eines Staatsvertrages mit Thüringen nicht im Ansatz eine volle Auslastung zu erwarten ist, ist dies schlicht nicht erfüllt. Der Bundesrechnungshof würde sofort intervenieren. Dies Auslastung zu gewährleisten, liegt in der Verantwortung der Landesregierung. Erledigt sie ihre Hausaufgaben, erhält das Oberlandesgericht ein Hochsicherheitsgebäude und die Stadt Celle die dringend benötigte Entlastung.“