Ablehnung des Antidiskriminierungsgesetzes

Der Landesparteitag hat beschlossen:

Der rot-grüne Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung europäischer Antidiskriminierungs­richtlinien vom 16.12.2004 ist abzulehnen.

Besonders muss allen Bestimmungen widersprochen werden, die nicht zur Umsetzung der EU-Richtlinien  2000/43/EG, 2000/78/EG, 2002/73/EG und 2004/113/EG erforderlich sind.