Anwendung des Wettbewerbsrechts für gesetzliche Krankenkassen / Änderung von § 69 Abs. 2 SGB V

Der Landesparteitag hat beschlossen:

§ 69 Abs. 2 SGB V ist dahingehend zu ändern, dass das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Kartellrecht) schrittweise auch auf die gesetzlichen Krankenkassen anzuwenden ist.

Die FDP Niedersachsen unterstützt eine Gesetzesinitiative auf Bundesebene.