Aufsteigerland Niedersachsen: Modernisierungsagenda für eine starke Wirtschaft

Der Landesparteitag hat beschlossen:

Die Wirtschaft in Niedersachsen stagniert. Laut einer aktuellen Standortstudie
 des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) hat Niedersachsen ein erhebliches
 Wachstumsproblem und hinkt dem Bundestrend deutlich hinterher. Während
 Niedersachsen im Zeitraum von 2016 bis 2023 ein Nullwachstum zu verzeichnen
 hatte, stieg das BIP je Einwohner pro Jahr in den übrigen westdeutschen
 Flächenländern 0,3 Prozent und in Deutschland um 0,4 Prozent.

 Laut dem Niedersachsen-Monitor des Instituts für Demoskopie Allensbach (12/2024)
 wächst auch der Konjunkturpessismus in Niedersachsen: 54 Prozent der
 Niedersachsen gehen davon aus, dass die wirtschaftliche Entwicklung bergab geht
 (Vgl. 2023: 36 Prozent). Wirtschaft ist zur Hälfte auch Psychologie, daher
 brauchen wir eine Trendwende in der Wirtschafts- und Wettbewerbspolitik in
 Niedersachsen gepaart mit einem "Boomfaktor Optimismus" und Zutrauen in unseren
 Wirtschaftsstandort.

 Im bundesweiten Wettbewerb der Wirtschaftsstandorte muss Niedersachsen mit
 pragmatischen Rahmenbedingungen punkten, wenn es vorne mitmischen will.
 Regulierung, Verwaltung und öffentliche Leistungserbringung dürfen nicht länger
 als negativer Standortfaktor wahrgenommen werden. Es braucht Maßnahmen, die die
 Grundlage für einen dynamischen und zukunftsfähigen Wirtschaftsstandort legen,
 der Niedersachsen wieder zum Aufsteigerland befähigt. Die FDP Niedersachsen
 mahnt ferner im Bund Maßnahmen an, die die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen
 Volkswirtschaft maßgeblich verbessern. Hierzu zählt eine Begrenzung der
 Sozialversicherungsbeiträge auf 40 % und eine spürbare Senkung der
 Körperschaftssteuer um mindestens 2,5 Prozentpunkte. Überdies darf es keine
 Eingriffe in die grundgesetzlich garantierte Tarifautonomie durch politische
 Vorgaben für die Mindestlohnkommission geben.

 Starker Standort 2030 – „Sie kennen unsere Pferde. Erleben Sie unsere Stärken
 2.0.”:
 Die Landesregierung sollte die strategischen Standortvorteile, die
 Niedersachsen heute zu bieten hat, mit einer Standortagenda („Starker Standort
 2030“) vorantreiben und mit einer identitätsstiftenden Imagekampagne flankieren.
 Mit dem klaren Fokus auf Anwerbung ansiedlungswilliger Unternehmen und
 Fachkräfte. Niedersachsen sollte offensiv von sich reden machen. Es sollte
 Niedersachsens selbstbewusster Anspruch sein, eine Standortkampagne gemeinsam
 mit der Wirtschaft zu initiieren, die Alleinstellungsmerkmale Niedersachsens
 positiv hervorhebt.

 Der neu eingerichteten Stabstelle „Transformation der Wirtschaft“ im
 niedersächsischen Wirtschaftsministerium und den drei gegliederten Referaten
 gelingt es bisher nicht substanziell Entlastungsmaßnahmen und
 Investitionsanreize für die niedersächsische Wirtschaft herbeizuführen, die
 messbar auf eine positive wirtschaftliche Entwicklung einzahlen. Die Stabstelle
 “Transformation der Wirtschaft” sollte in “Wirtschaftswachstum Niedersachsen”
 umbenannt werden und mit Blick auf die drei Referate schwerpunktmäßig auf
 Unternehmens- und Fachkräfteansiedlung und Wirtschaftswachstum ausgerichtet
 werden. Es sollte ein “Ansiedlungskommissar” installiert werden, der als
 Botschafter für Unternehmensansiedlungen fungiert und den Rang eines
 Staatssekretärs innehat. Es darf sich nicht wiederholen, dass eine
 niedersächsische Regierung die Gesuche einer systemisch relevanten
 Unternehmensansiedlung, wie im gescheiterten Fall von Tesla 2018, nur
 zurückhaltend begleitet, sondern im Gegenteil, es muss seitens der
 Landesregierung strategisch um Standortvorteile geworben werden.

 Vor dem Hintergrund einer in der Nachkriegszeit noch nie da gewesenen Bedeutung
 der Verteidigungsindustrie und Sicherheitsarchitektur in Deutschland/EU, sollte
 Niedersachsen in seiner subsidiären Verantwortung im Rahmen von
 landespolitischen Möglichkeiten für die in Niedersachsen ansässige
 Rüstungsindustrie Innovations- und Technologieförderungen (F & E-Förderung) für
 dual-use- Technologien (militärische Innovationen mit zivilem Nutzen: z.B.
 Drohnentechnologie, Cybersicherheit, KI etc.) auf den Weg bringen. Die Förderung
 von Start-ups und KMU, die als Zulieferer für in Niedersachsen ansässige
 Rüstungsunternehmen tätig sind, sollte dabei ein zentrales Element sein. Auch
 eine Fachkräfteoffensive für die Verteidigungs- und sicherheitsarchitektur
 sollte implementiert werden, z.B. durch spezielle Ausbildungsprogramme und
 Umschulungsangebote für Fachkräfte aus anderen Industrien, aber auch
 betrieblicher Weiterbildung in der Verteidigungsindustrie.

 Die Sicherheits- und Verteidigungsmesse DSEI Germany (Defence & Security
 Equipment International Germany) am Messestandort Hannover sollte nicht nur
 finanziell seitens der Landesregierung unterstützt werden, sondern auch über
 gezielte Investorenansprache gestärkt werden (Projektverantwortung: Stabstelle
 Wirtschaftswachstum Niedersachsen, Ansiedlungskommissar).

 Der Beteiligungsfonds Niedersachsen und der Beteiligungsfonds NTransformation
 müssen der erhöhten Nachfrage nach Beteiligungskapital gerecht werden und
 ausgeweitet werden. Dieses bundesweit einzigartige Public-Private-Partnership-
 Modell, in dem Staat (NBank Capital) und Wirtschaftsvertreter (Norddeutsche
 Wirtschaftsholding) niedersächsischen Unternehmen Mezzanine-Kapital
 bereitstellen, ist ein probates Instrument, um ohne neue Schulden und
 Sondervermögen Investitionshebel zu ermöglichen. Zusätzlich würde das
 Eigenkapital und die damit verbundene Kreditwürdigkeit niedersächsischer
 Unternehmen gestärkt. Auch hier ist das Instrument bereits etabliert und kann
 durch Mittel adäquat aufgestockt werden.

 Darüber hinaus sollte ein Start-up-Beteiligungsfonds gemeinsam mit der
 Wirtschaft (PPP) konzipiert werden, der Start-ups in Anlehnung an die o.g.
 Fonds-Modelle Mezzanine-Kapital bereitstellt und durch zusätzliche
 Risikoinstrumente (Bürgschaften) landesseitig abgesichert wird. Wir müssen die
 New Economy Generation im Beteiligungsfonds mitdenken.

 Starke Investoren und Innovationen: Universitäten und Hochschulen als
 Beschleuniger von Innovationen und Start-ups:
 Die Unterstützung des Landes
 Niedersachsen trägt derzeit nicht verlässlich zu einer Planbarkeit für Start-ups
 und junge innovative Unternehmen bei, da sie jedes Jahr neu über den Haushalt
 verhandelt wird. Im In- wie im Ausland wird die Initiative der Technischen
 Universität München „TUM-Entrepreneurship“ mit ihrer Unterstützung für
 Studentinnen und Studenten sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern bei
 der Gründung von eigenen Unternehmen gelobt. Zukunftsweisende Ideen und
 modernste Technologien finden so ihren Weg von der Wissenschaft in die
 praktizierende Wirtschaft. Zudem ziehen die Münchner Exzellenzuniversitäten
 Studenten aus aller Welt an. Wir fordern die Landesregierung auf, die
 niedersächsischen Universitätsstandorte noch stärker darauf auszurichten, dass
 aus Innovationen Unternehmungen werden. So halten wir nicht nur kluge Ideen und
 Köpfe, sondern langfristig auch die daraus entstehenden Unternehmen und die
 Wertschöpfung bei uns im Land. Die Wissenschaftsfreiheit wird durch die neue
 Trump-Administration massiv bedroht, indem Forschungszuschüsse gekürzt und
 Forschungsergebnisse einer politischen Beeinflussung unterworfen werden. Die
 angekündigten radikalen Kürzungen betreffen alle Fachgebiete und Förderer wie
 etwa die National Science Foundation oder die Nationalen Gesundheitsinstitute.
 Dieser Kahlschlag führt zu einem Abbruch von Studien weltweiter Tragweite, etwa
 in der Medikamenten- oder Klimaforschung. Das Land Niedersachsen sollte -etwaig
 in Zusammenarbeit mit der Volkswagen-Stiftung- ein Sonderprogramm auflegen, das
 zum einen exponierten amerikanischen Wissenschaftlern eine Perspektive in
 Niedersachsen gibt und zum anderen die Fortsetzung ihrer Forschungsvorhaben
 ermöglicht, um jahrelange Fortschritte in der Medizin und anderen
 Forschungsbereichen zu erhalten.

 Automotive: Niedersachsen ist Autoland Nummer Eins: Die Landesregierung sollte
 einen VW-Lieferantenbeirat mit Vertretern aus Wirtschaft, Wissenschaft und
 Politik initiieren, damit auch Wissenschaft und mittelständische VW-Zulieferer
 Einfluss auf strategische Entscheidungsaufbereitungen ausüben können und eine
 Partnerschaft auf Augenhöhe herbeigeführt wird.

 Energie-Standortbedingungen: Bezahlbare Energie sicherstellen: Trotz aller
 Anstrengungen sind die Energiepreise im Land noch immer höher als vor der
 Pandemie und im Vergleich zu unseren europäischen Partnern. Zur Sicherstellung
 bezahlbarer Energie bedarf es weiterer Bausteine. Ein marktbasierter Mechanismus
 ist der sog. Eigenstrom- PPA (Power Purchase Agreement). Mit diesem sollten
 Industriebetriebe einen Direktliefervertrag mit einem EE-Betreiber abschließen
 können, bei dem der Strombezug wie selbst erzeugter und verbrauchter Strom
 behandelt wird. Daneben braucht es auch die vereinfachte Umsetzung sog.
 Direktleitungen. Stromleitungen, die direkt von einem Produzenten zu einem
 Verbraucher führen und diesem auch gehören. Dadurch entfallen die gängigen
 zusätzlichen Preisbestandteile (bspw. Netzentgelte und netzseitige Umlagen).
 Dies befördert die Reduzierung industrieller Strompreise sowie den Ausbau der
 Erneuerbaren Energien massiv. Es sollte geprüft werden, ob die Potenziale der
 grundlastfähigen Schiefergasförderung in einen ausgewogenen Energiemix
 integriert werden können. Auch Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme aus
 Biogas und Biomethan brauchen eine Perspektive für einen systemdienlichen
 Weiterbetrieb und müssen weiterhin ein Baustein einer zukunftsfähigen und
 innovativen Wärmeversorgung sein. 

 „Wind meets Water“: Niedersachsen ist Deutschlands Zentrum für grünen
 Wasserstoff und spielt auch eine Schlüsselrolle bei der Produktion von blauem
 und türkisem Wasserstoff. Wir wollen den Ausbau von Offshore-Windkraftanlagen
 konsequent vorantreiben und deren Potenzial nutzen. Niedersachsen bietet als
 Küstenland ideale Voraussetzungen: starke Offshore-Windkapazitäten, bestehende
 Hafeninfrastrukturen und ein leistungsfähiges Netzwerk von Industriepartnern und
 Forschungseinrichtungen. Mit dem Ausbau von Windkraftanlagen auf See und der
 Errichtung von Wasserstoff-Hubs entlang der Küste schaffen wir die Grundlage für
 eine klimafreundliche und wettbewerbsfähige Energieversorgung.

 Unser Ziel ist es, grünen Wasserstoff nicht nur für den heimischen Bedarf
 bereitzustellen, sondern auch als Exportschlager in die europäischen
 Nachbarländer zu etablieren. Gleichzeitig wird Wasserstoff ein zentraler
 Baustein, um die Industrie zu dekarbonisieren, klimafreundliche
 Mobilitätskonzepte voranzutreiben und die Abhängigkeit von fossilen
 Energieträgern zu verringern. „Wind meets Water“ steht für Innovation,
 Nachhaltigkeit und wirtschaftliche Stärke. Mit dieser Initiative positionieren
 wir Niedersachsen als Spitzenreiter der Energiewende und als Vorbild für eine
 klimaneutrale Zukunft. 

 Pilotprojekt „Autonome Mobilität Niedersachsen“: Zukunftsfähige Mobilität im
 ländlichen Raum: 
Wir starten das Pilotprojekt „Autonome Mobilität
 Niedersachsen“, um innovative Verkehrslösungen in die Fläche zu bringen. In
 ausgewählten ländlichen Gemeinden wollen wir autonome Shuttles und On-Demand-
 Busse einführen. Autonome Shuttles und bedarfsgesteuerte Busse sollen
 insbesondere die Mobilität für ältere Menschen, Jugendliche und Berufspendler
 verbessern, wo herkömmlicher Nahverkehr oft an seine Grenzen stößt. Gleichzeitig
 stärken wir mit dem Projekt Niedersachsen als Vorreiterregion für die Mobilität
 von morgen. Durch die enge Zusammenarbeit mit lokalen Partnern,
 Verkehrsunternehmen und Technologiefirmen schaffen wir Synergien, die nicht nur
 die Mobilität, sondern auch den Wirtschaftsstandort Niedersachsen langfristig
 stärken. Dieses Pilotprojekt soll die Grundlage dafür legen, wie innovative
 Mobilität flächendeckend umgesetzt werden kann.

 Staatsbeteiligungen reduzieren, Erlöse in Infrastruktur investieren: Erst im
 September 2024 hat sich das Land Niedersachsen über die Hannoversche
 Beteiligungsgesellschaft mbH mit 200 Mio. Euro an der Meyer Werft beteiligt, um
 deren Zukunft zu sichern. Öffentliche Beteiligungen sollten die Ausnahme bleiben
 und auf das absolut Notwendige begrenzt werden. Ein Rückzug sollte erfolgen,
 sobald das Bundes- bzw. Landesinteresse entfällt (§ 65 BHO). Der Staat ist nicht
 der bessere Unternehmer. Staatliche Beteiligungen müssen daher perspektivisch
 abgebaut werden. Erlöse sollten, wo möglich, der niedersächsischen Infrastruktur
 zugutekommen. Sollten staatliche Beteiligungen unerlässlich sein, ist zwingend
 darauf zu achten, dass entsprechende Aufsichtsgremien mit Personen besetzt sind,
 die über fachliche Aus- und Weiterbildung verfügen.

 Abbau ineffizienter Strukturen bei Landesgesellschaften: Um die Verwaltung
 effizienter zu gestalten, ist eine umfassende Überprüfung der bestehenden
 Landesgesellschaften notwendig. Ziel ist es, ihren Nutzen, Effizienz und die
 Notwendigkeit ihrer Aufgaben regelmäßig zu bewerten und nicht notwendige
 Gesellschaften aufzulösen oder zusammenzulegen. Abgeschafft werden sollten u.a.
 aufgrund von immens personalaufwendigen Doppelstrukturen, fehlgeleiteter und
 ineffizienter Landespolitik folgende landeseigene Gesellschaften: Digitalagentur
 und Automotive-Agentur von der landeseigenen Gesellschaft Niedersachsen.next
 GmbH (ehemals Innovationszentrum) und die im Umweltministerium angesiedelte
 Niedersächsische Klimaschutz- und Energieagentur (KEAN). Gleiches gilt auch für
 die Landeswohnungsgesellschaft (Wohnraum Niedersachsen GmbH), die mit einem
 Startkapital in Höhe von 100 Mio. Euro ausgestattet ist.

 Straffung der Beauftragten-Posten: Die Positionen der Landesbeauftragten müssen
 kritisch hinterfragt werden. Wo auf Bundesebene bereits Beauftragte für
 bestimmte Themenbereiche existieren, sind parallele Landesbeauftragten-Posten zu
 vermeiden, um Doppelstrukturen zu verhindern und Ressourcen gezielt einzusetzen.

 „Innovationszonen Niedersachsen“: Wachstum entfesseln, Ideen fördern: Wir wollen
 Niedersachsen zur führenden Innovationsregion machen und fordern die Einrichtung
 von Innovationszonen – wirtschaftliche Freiräume, die gezielt
 Unternehmensgründungen, Hightech- Entwicklungen und Investitionen anziehen. In
 diesen Zonen schaffen wir besondere Anreize wie steuerliche Erleichterungen,
 reduzierte Bürokratie und maßgeschneiderte Förderprogramme. Unternehmen und
 Start-ups profitieren von einer Infrastruktur, die den Fokus auf Fortschritt und
 Wettbewerb legt – mit Niedersachsen als modernem Knotenpunkt für bahnbrechende
 Technologien.

 Bürokratieabbau & Verwaltungsreform

 Bürger, Wirtschaft und Verwaltung ächzen unter der zunehmenden Bürokratielast,
 die laut Normenkontrollrat bundesweit auf ein Rekordhoch von über 26 Mrd. Euro
 angewachsen ist. Für nachhaltige Entlastung müssen wir
 Entbürokratisierungsmaßnahmen entschlossen vorantreiben.

 Verbindliche Festschreibung und Kompetenzerweiterung der Clearingstelle
 Niedersachen in der Gemeinsamen Geschäftsordnung des Landes (GGO,NI): 
Die
 Landesregierung wird aufgefordert die Clearingstelle Niedersachsen als
 unabhängige und weisungsfreie Stelle gesetzlich zu verankern und ihre
 institutionelle Einbindung in der GGO, NI verbindlich festzuschreiben. Die
 Clearingstelle des Landes soll künftig auch bestehende Regularien sowie
 Berichtspflichten daraufhin prüfen, welche Auswirkungen sie auf kleine und
 mittelständische Unternehmen (KMU) haben und ggf. praxistaugliche Alternativen
 aufzeigen. Dazu bedarf es einer Kompetenzerweiterung, die neben dem
 Wirtschaftsministerium auch die anderen Ministerien aktiv in den Bürokratieabbau
 und die Arbeit der Clearingstelle einbindet, und sicherstellt, dass ihre
 Prüfungen verbindlich in den Gesetzgebungsprozess einfließen. Diese Erweiterung
 kann nur durch eine klare Verankerung in der GGO, NI erfolgen. Alles andere
 bleibt unverbindlich und lediglich Beiwerk. Denn nur so wird sichergestellt,
 dass alle Ressorts den Bürokratieauswuchs ernst nehmen und ihrer Verpflichtung
 zur Reduzierung bürokratischer Hürden nachkommen.

 Belastungsmoratorium einführen: Das im Herbst 2022 auf Bundesebene vereinbarte
 Belastungsmoratorium muss konsequent umgesetzt werden und braucht ein
 niedersächsisches Pendant. Ziel muss eine spürbare Reduzierung bürokratischer
 Lasten für Bürger und Unternehmen sein – gesetzlich festgeschrieben und mit
 klaren Abbauplänen überflüssiger Vorschriften. Auch bestehende Dokumentations-
 und Berichtspflichten sind kritisch zu prüfen. Bundesweite Unterstützung ist
 notwendig, um zusätzliche Belastungen durch neue Bundesvorgaben zu vermeiden.

 Bürokratiebremse im Bundesrat weiterentwickeln: Die seit 2015 geltende „One in,
 one out“-Regel umfasst bisher nicht die Umsetzung von EU-Vorhaben – dabei kommt
 ein Großteil der Regulierung aus Brüssel. Für Bürger und Unternehmen spielt es
 jedoch keine Rolle, ob der Erfüllungsaufwand aus nationalen Gesetzen oder EU-
 Recht entsteht. Um die tatsächliche Regulierungslast realistischer abzubilden,
 sollten auch EU- Regelungen einbezogen werden. Die Landesregierung sollte sich
 daher gemeinsam mit anderen Bundesländern für eine entsprechende Fortentwicklung
 der „One in, one out“-Regel im Bundesrat einsetzen.

 Datenschutzrecht verbessern: Datenschutz ist überwiegend Ländersache. Das
 schafft Rechtsunsicherheiten und zusätzlichen bürokratischen Aufwand für
 niedersächsische Unternehmen, die bundesweit tätig sind. Mit einer bundesweiten
 Vereinheitlichung des Datenschutzrechts über die Datenschutzkonferenz (DSK)
 sollte dem vorgebeugt werden. Eine gemeinsame Geschäftsstelle innerhalb der DSK
 könnte zur Harmonisierung beitragen.

 Effiziente Personalplanung und Kostenkontrolle in der Verwaltung

 Seit Jahren steigen die Stellenzahlen und Ausgaben in der niedersächsischen
 Verwaltung deutlich, ohne nachvollziehbare Bedarfsplanung. Zwischen 2010 und
 2019 erhöhten sich die Personalkosten um 50 %, während die Zahl der
 Beschäftigten 2022 mit 547.285 einen neuen Höchststand erreichte. Der Zuwachs
 konzentriert sich dabei vor allem auf den Verwaltungsbereich, nicht in den
 dringend benötigten Bereichen Bildung und innere Sicherheit. Wir fordern die
 Landesregierung auf, eine gezielte Personalplanung umzusetzen, durch
 Digitalisierung Potenziale zur Effizienzsteigerung zu nutzen und notwendige
 Verwaltungsreformen einzuleiten.

 Erstellung eines jährlichen Personalbedarfsplans mit Bedarfsanalyse: Die
 Landesregierung wird aufgefordert, dem Parlament jährlich einen umfassenden
 Personalbedarfsplan vorzulegen. Dieser muss eine detaillierte
 Personalbedarfsanalyse beinhalten, um festzustellen, in welchen Bereichen Über-
 oder Unterbesetzungen bestehen. Ziel ist es, unnötigen Personalaufbau zu
 verhindern und den Einsatz von Landesmitteln für Stellen in wirklich dringenden
 Bereichen wie dem Bildungssystem oder der inneren Sicherheit sicherzustellen.

 Transparenz im Landeshaushalt in Bezug auf Personalkosten: Der Landeshaushalt
 muss die Entwicklung der Personalkosten klar und strukturiert ausweisen. Es muss
 für das Parlament und die Öffentlichkeit nachvollziehbar sein, wie sich die
 Personalkosten in den jeweiligen Verwaltungsbereichen entwickeln. Dies schafft
 die notwendige Transparenz, um gezielt auf effizienten Personaleinsatz oder
 unverhältnismäßige Kostensteigerungen reagieren zu können.

 Prüfung von Dezentralisierung und Auslagerung von Verwaltungsaufgaben: Eine
 Überprüfung aller Verwaltungsakte auf Landesebene muss vorgenommen werden, um
 festzustellen, welche Aufgaben an die kommunale Ebene delegiert oder in den
 privaten Sektor ausgelagert werden können. [Füge ein: Die kommunale Ebene ist
 hierbei für den Mehraufwand in vollem Umfang  zu entschädigen.
] Dadurch können
 Personalkosten auf Landesebene reduziert und die Verwaltung effizienter
 gestaltet werden, ohne dass die Qualität der Dienstleistungen leidet. Darüber
 hinaus ist eine umfassende Verwaltungsreform notwendig, um überflüssige
 Strukturen abzubauen und die Effizienz der Verwaltung zu steigern.

 Einführung eines Stellenabbauausgleichs bei Neueinstellungen: Niedersachsen soll
 künftig dem Vorbild des Bundes folgen und einen Mechanismus zur pauschalen
 Stellenkürzung bei Neueinstellung einführen. Dieser Mechanismus soll
 sicherstellen, dass neue Stellen in priorisierten Bereichen an anderer Stelle
 eingespart werden. Die betroffenen Ministerien haben dabei die Möglichkeit
 flexibel und nach Bedarf zu entscheiden, welche bestehenden Stellen nicht neu
 besetzt werden und somit entfallen, wenn an anderer Stelle neu eingestellt wird.
 Jede Neueinstellung und der damit verbundene Stellenabbau müssen dabei in
 Abstimmung mit dem Finanzministerium erfolgen, um sicherzustellen, dass die
 Personalkosten neutral bleiben und langfristig gesenkt werden.

 Die kommunalen Finanzen auf eine tragfähige Basis stellen. Grundsätzlich muss
 kommunale Daseinsvorsorge auskömmlich finanziert werden. Lokale
 Gestaltungsmöglichkeiten müssen erhalten bleiben und drohende Fremdverwaltungen
 abgewendet werden. Die kommunalen Realsteuern müssen auf ein verträgliches Maß
 für Gewerbe und Bevölkerung zurückgeführt werden. Ansonsten werden die Impulse
 einer aktiven niedersächsischen Wirtschaftspolitik bereits auf kommunaler Ebene
 ausgebremst.