Automatische Mitgliedschaft im Landesvorstand

Der Landesparteitag hat beschlossen:

§18 Abs. 1 der Landessatzung erhält folgende Fassung:

  1. Der Landesvorstand besteht aus:
    1. dem geschäftsführenden Vorstand, nämlich
      a. dem Landesvorsitzenden,
      b. drei stellvertretenden Vorsitzenden,
      c. dem Landesschatzmeister,
      d. drei Beisitzern,
      e. dem Generalsekretär, der vom Landesparteitag auf Vorschlag des Landesvorsitzenden gewählt wird.
    2. 26 weiteren Beisitzern.