Bekämpfung von Antisemitismus an niedersächsischen Hochschulen und Universitäten

Der Landesparteitag hat beschlossen:

Antisemitismus ist ein wachsendes Problem in Deutschland und macht auch vor
Hochschulen und Universitäten nicht Halt. Jüdische Studierende und
Wissenschaftler:innen berichten immer häufiger von Diskriminierung, Bedrohungen
und antisemitischer Hetze. Hochschulen als Orte der Bildung und Wissenschaft
tragen eine besondere Verantwortung, gegen jede Form von Antisemitismus
entschlossen vorzugehen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen sicherstellen,
dass jüdisches Leben an Hochschulen geschützt und gefördert wird und dass
antisemitische Vorfälle konsequent geahndet werden. Eine nachhaltige
Sensibilisierung und Prävention sind dabei essenziell. Hierzu fordern wir Freie
Demokraten, dass Universitäten und Hochschulen die Probleme mit Antisemitismus
in ihrem Umfeld regelmäßig erfassen, analysieren und bewerten sollen und
basierend darauf folgende Maßnahmen in angemessenem Rahmen umsetzen, um die oben
genannte Zielsetzung zu erreichen:

 1. Integration von Antisemitismusprävention in Hochschulstrategien

 Hochschulen und Universitäten sollen verpflichtet werden, Antisemitismus
 explizit in ihren Gleichstellungs- und Antidiskriminierungskonzepten
 aufzuführen. Dazu gehören Maßnahmen zur Erfassung antisemitischer Vorfälle und
 die Verankerung eines Null- Toleranz-Ansatzes in den universitären Leitlinien.

 2. Schaffung verbindlicher Bildungs- und Sensibilisierungsprogramme

 Hochschulen und Universitäten müssen regelmäßige Workshops und Seminare zur
 Aufklärung über Antisemitismus für Studierende und Mitarbeitende anbieten. Diese
 sollen in Zusammenarbeit mit Expert:innen, jüdischen Organisationen und
 wissenschaftlichen Einrichtungen konzipiert und durchgeführt werden.

 3. Einrichtung von Melde- und Beratungsstellen

 Jede Hochschule soll eine zentrale Anlaufstelle einrichten, die speziell für
 antisemitische Vorfälle zuständig ist. Diese Stellen sollen mit fachkundigem
 Personal ausgestattet werden, das Betroffenen Unterstützung bietet und Fälle
 dokumentiert sowie zur universitären und ggf. strafrechtlichen Aufarbeitung
 beiträgt.

 4. Förderung der Zusammenarbeit mit jüdischen Studierendenorganisationen

 Hochschulen sollen Partnerschaften mit jüdischen Studierendenverbänden und
 Institutionen zur Bekämpfung von Antisemitismus etablieren. Dazu zählen
 gemeinsame Projekte, Veranstaltungsformate und Beratungsangebote.

 5. Finanzielle und strukturelle Unterstützung antisemitismuskritischer Projekte

 Es sollen gezielt Fördermittel für Forschungsprojekte, öffentliche Kampagnen und
 interkulturelle Dialogformate zur Bekämpfung von Antisemitismus bereitgestellt
 werden. Universitäten werden angehalten, entsprechende Fördermöglichkeiten aktiv
 zu nutzen.