Deutsch vermitteln – Lernen ermöglich – Lehrkräfte entlasten
Die FDP Niedersachsen fordert, dass umgehend folgende Maßnahmen ergriffen
werden:
- Bei jedem Kind (auch unabhängig vom Besuch einer Kindertagesstätte) wird zu
Beginn des 5. Lebensjahrs eine Sprachstandsfeststellung durchgeführt. - Kinder, die dabei keine für den Schulbesuch ausreichenden Sprachkenntnisse
haben, erhalten einen verbindlichen Sprachunterricht, der rechtlich einer
- Schulpflicht entspricht. Die notwendigen Kapazitäten hierfür werden vom
Land zur Verfügung gestellt.
- Schulpflicht entspricht. Diese Pflicht kann auch durch den Besuch einer
Kindertagesstätte erfüllt werden, die eine spezifische Sprachförderung
leisten kann.
- Vor der Einschulung findet eine erneute Überprüfung des Sprachniveaus
statt. Kinder die ein nicht ausreichendes Sprachniveau haben, um dem
Unterricht folgen zu können, werden verpflichtend zu intensiven
Sprachkursen als Sommercamps in den Sommerferien vor der Einschulung
eingeladen. - Zuwandernde Kinder – unabhängig vom Alter – müssen ebenfalls einen
Sprachtest machen und erhalten bei Bedarf zusätzlichen Sprachunterricht
parallel zu den sonstigen schulischen Verpflichtungen. - Für Kinder mit DaZ (Deutsch als Zweitsprache)-Förderbedarf werden
zusätzliche Förderkurse eingerichtet. Diese können zusätzlich zur normalen
Schulzeit oder, bei Bedarf, innerhalb der Ferienzeit angeboten werden. - Das Land stellt die sachlichen und personellen Ressourcen zur Verfügung.
- Der Beschluss der FDP Niedersachsen wird als Antrag an den Bundesparteitag
weitergeleitet.