Deutsch vermitteln – Lernen ermöglich – Lehrkräfte entlasten

Die FDP Niedersachsen fordert, dass umgehend folgende Maßnahmen ergriffen
werden:

  •  Bei jedem Kind (auch unabhängig vom Besuch einer Kindertagesstätte) wird zu
     Beginn des 5. Lebensjahrs eine Sprachstandsfeststellung durchgeführt.
  •  Kinder, die dabei keine für den Schulbesuch ausreichenden Sprachkenntnisse
     haben, erhalten einen verbindlichen Sprachunterricht, der rechtlich einer
  •  Schulpflicht entspricht. Die notwendigen Kapazitäten hierfür werden vom
     Land zur Verfügung gestellt.
  •  Schulpflicht entspricht. Diese Pflicht kann auch durch den Besuch einer
     Kindertagesstätte erfüllt werden, die eine spezifische Sprachförderung
     leisten kann.
  •  Vor der Einschulung findet eine erneute Überprüfung des Sprachniveaus
     statt. Kinder die ein nicht ausreichendes Sprachniveau haben, um dem
     Unterricht folgen zu können, werden verpflichtend zu intensiven
     Sprachkursen als Sommercamps in den Sommerferien vor der Einschulung
     eingeladen.
  •  Zuwandernde Kinder – unabhängig vom Alter – müssen ebenfalls einen
     Sprachtest machen und erhalten bei Bedarf zusätzlichen Sprachunterricht
     parallel zu den sonstigen schulischen Verpflichtungen.
  •  Für Kinder mit DaZ (Deutsch als Zweitsprache)-Förderbedarf werden
     zusätzliche Förderkurse eingerichtet. Diese können zusätzlich zur normalen
     Schulzeit oder, bei Bedarf, innerhalb der Ferienzeit angeboten werden.
  •  Das Land stellt die sachlichen und personellen Ressourcen zur Verfügung.
  •  Der Beschluss der FDP Niedersachsen wird als Antrag an den Bundesparteitag
     weitergeleitet.