Europa muss mit einer Stimme sprechen

Die EU steht außen-, sicherheits- und wirtschaftspolitisch vor tiefgreifenden
 Herausforderungen – vom russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine über den
 Systemwettbewerb mit China bis hin zur Transformation der Weltwirtschaft. Um in
 dieser Lage seine Interessen, Werte und seine wirtschaftliche Stärke zu sichern,
 braucht die EU handlungsfähige Institutionen, einen voll entfalteten Binnenmarkt
 und klare Entscheidungsstrukturen. Nur so legen wir die Grundlage dafür, dass
 die EU nicht Objekt fremder Interessen wird, sondern als geeinter,
 wirtschaftlich starker und entschlossener Akteur auftritt.

 Stärkung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik

 Wir wollen, dass Europa seine Interessen und Werte in der Welt geschlossen
 verteidigt. Deshalb setzen wir uns für Mehrheitsentscheidungen in der
 Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und der Gemeinsamen
 Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP)
 ein. Zuallererst fordern wir, dass
 die Mitgliedstaaten im Rat der EU alle verfügbaren Mittel nutzen, die in den
 Verträgen vorgesehen sind, wie Art. 31 Abs. 2 EUV. Danach kann der Rat der EU im
 Bereich der GASP zu einstimmig gefassten Beschlüssen mit qualifizierter Mehrheit
 Durchführungsbeschlüsse erlassen. Für Sanktionsinstrumente bedeutet dies, dass
 der Rat künftig nur noch allgemeine Kriterien für die Sanktionierung bestimmter
 Personen oder Sektoren einstimmig erlässt. Die konkrete Auswahl der
 sanktionierten Personen und Sektoren erfolgt im Wege eines
 Durchführungsbeschlusses mit qualifizierter Mehrheit. Zudem kann der Rat auch
 einen Beschluss mit qualifizierter Mehrheit erlassen, wenn dieser auf Grundlage
 eines einstimmigen Beschlusses über die strategischen Interessen und Ziele der
 Union erfolgt. Eine EU-Russland-Strategie und eine EU-China-Strategie sollten in
 Gestalt eines solchen Beschlusses erlassen werden, damit wir gegenüber diesen
 Staaten geschlossen auftreten und schneller agieren können. Schließlich sollten
 sich GASP-Beschlüsse zu Sanktionen auf den außenpolitischen Kern beschränken.
 Bestimmungen zur Durchsetzung der Sanktionen sollen hingegen mit qualifizierter
 Mehrheit nach Art. 215 AEUV erlassen werden. Hilfsweise ist auch an das
 Instrument der konstruktiven Enthaltung (Art. 31 Abs. 1 EUV) zu denken. Sie
 entpflichtet einen unwilligen Mitgliedstaat, einen Beschluss aktiv umsetzen zu
 müssen, der gleichwohl für die EU als Ganze bindend ist.

 Unser Ziel bleibt der vollständige Übergang zu Mehrheitsentscheidungen in der
 GASP und der GSVP. Neben der Anwendung der Passerelle-Klausel, wo dies möglich
 ist, kommt für uns auch eine Vertragsänderung in Betracht. Den Vorschlag des EU-
 Parlaments, das eine verstärkte qualifizierte Mehrheit (vier Fünftel der
 Mitgliedstaaten, die mindestens 50 % der Bevölkerung ausmachen) fordert, sehen
 wir als gelungenen Kompromiss an.

 Wir setzen uns für eine Europäisierung der Diplomatenausbildung ein, um eine
 gemeinsame diplomatische Kultur zu etablieren. Dazu fordern wir eine
 Verstetigung und einen Ausbau der Diplomatischen Akademie der Europäischen Union
 (EUDA) ein. Zudem wollen wir ein Erasmus-Programm für Diplomatinnen und
 Diplomaten schaffen. Denn jede angehende Diplomatin und jeder angehende Diplomat
 sollte mindestens einmal in einem Außenministerium eines anderen Mitgliedstaates
 gearbeitet haben.

 Ein Binnenmarkt für Rüstung

 Wir wollen einen Binnenmarkt für Rüstung schaffen. Eine gemeinsame
 Rüstungsexportpolitik ist hierfür zentral. Dabei bleibt unser Ziel, den
 Gemeinsamen Standpunkt von 2008 zu einer Europäischen Rüstungsexportverordnung
 weiterzuentwickeln. Als Zwischenschritt auf dem Weg dahin, wollen wir die
 Zuständigkeit für die Genehmigung eines Rüstungsexports möglichst bei einem
 Mitgliedstaat bündeln, indem wir die Zulässigkeit von
 Endverwendungszusicherungen stärker regulieren. So soll ein Mitgliedstaat den
 Export von Rüstungsgütern aus anderen Mitgliedstaaten grundsätzlich nicht mehr
 beschränken können, wenn lediglich einzelne Bestandteile in diesem Mitgliedstaat
 hergestellt wurden. Zudem wollen wir - als Gegenstück zu Sanktionen, die
 Rüstungsexporte an bestimmte Drittstaaten untersagen - eine Positivliste mit
 Drittstaaten wie Australien, Japan, Indien, Israel, Südkorea, Taiwan und der
 Ukraine schaffen. Rüstungsexporte an diese Staaten sind grundsätzlich zu
 genehmigen.

 Erleichterung von Rückführungen

 Wir wollen ein EU-Instrument zur Durchsetzung von Rückführungen nach dem Vorbild
 des Anti-Coercion-Instruments schaffen. In Deutschland und auch in anderen
 Mitgliedstaaten scheitern Abschiebungen immer wieder an mangelnder Kooperation
 der Herkunftsländer, bspw. bei der Ausstellung von Reisedokumenten. In einigen
 Fällen fehlt es auch schlicht an der Aufnahmebereitschaft der Herkunftsländer.
 Migrationsabkommen konnten dieses Problem im Hinblick auf einige Staaten lösen
 und sind vorzugswürdig gegenüber Sanktionen. Dort, wo Herkunftsländer sich
 jedoch beharrlich weigern, ihrer Verpflichtung zur Rücknahme ihrer Staatsbürger
 nachzukommen, halten wir Sanktionen für angebracht. Die Spielräume der
 Mitgliedstaaten sind hier wegen der gemeinsamen Handelspolitik begrenzt. Daher
 fordern wir ein gemeinsames Vorgehen der EU. Sollte ein Drittstaat sich
 unkooperativ bei der Rücknahme seiner Staatsangehörigen erweisen, können die
 Mitgliedstaaten dies an die EU melden. Falls der Drittstaat sein unkooperatives
 Verhalten fortsetzt oder wiederholt, kann die EU Sanktionen gegen diesen
 Drittstaat erlassen. Als Sanktionen sollen bspw. die Aussetzung der
 Entwicklungszusammenarbeit, Einfuhr- und Ausfuhrverbote, das Einfrieren von
 Vermögenswerten oder andere Wirtschaftssanktionen in Betracht kommen.

 Wirtschaftliche Stärke Europas wecken

 Europa muss wirtschaftlich stärker werden. Nur aus einer Position der
 wirtschaftlichen Stärke heraus kann Europa in der aktuellen geopolitischen
 Umbruchphase als eigenständiger Akteur bestehen. Dabei muss sich die EU auf ihre
 Stärken konzentrieren, auf das, was sie selbst beeinflussen kann.

 Europa darf nicht länger gegenüber den USA und China wirtschaftlich
 zurückfallen. Erforderlich ist eine wirtschaftliche Schubumkehr – mit Vertrauen
 in Unternehmertum und offene Märkte. Zentral ist die Stärkung der europäischen
 Wettbewerbsfähigkeit.

 Unser größter Hebel ist der Binnenmarkt, weltweit der zweitgrößte Markt mit rund
 18 Prozent des globalen BIP, etwa 450 Millionen Verbraucherinnen und
 Verbrauchern sowie 26 Millionen Unternehmen mit nahezu 128 Millionen
 Beschäftigten. Hier müssen wir ansetzen. IWF-Schätzungen zeigen, dass
 regulatorische und administrative Barrieren im Binnenmarkt wie Zölle von rund 44
 Prozent im Warenhandel und über 110 Prozent im Dienstleistungshandel wirken. Das
 ist eine verdeckte Wachstumsbremse, die wir dringend lösen müssen. Die bereits
 2024 vorgelegten Berichte von Enrico Letta („Much more than a market“) und Mario
 Draghi („The future of European competitiveness“) müssen endlich
 handlungsleitend umgesetzt werden. Die von der Kommission in der
 Binnenmarktstrategie 2025 identifizierten „terrible ten“, die problematischsten
 Hemmnisse im Binnenmarkt, müssen schleunigst beseitigt werden.

 Vollharmonisierende Verordnungen sollen in der Regel Vorrang vor Richtlinien
 haben. Verordnungen sollen die Kommission grundsätzlich ermächtigen,
 Durchführungsrechtsakte zu erlassen, um die Verordnung näher zu konkretisieren
 und eine einheitliche Auslegung in den Mitgliedstaaten sicherstellen. Zudem
 wollen wir nach dem Vorbild des Vorabentscheidungsverfahrens vor dem EuGH ein
 verwaltungsrechtliches Vorabentscheidungsverfahren erproben. Dabei sollen
 nationale Behörden Auslegungsfragen einer EU-Agentur oder einem Gremium aus den
 zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten vorlegen können. Die Entscheidung soll
 für die nationalen Behörden verbindlich sein, jedoch weiterhin der Kontrolle
 durch die Gerichte der Mitgliedstaaten unterliegen, die im Falle einer
 abweichenden Auslegung an den EuGH vorlegen müssen.

 Hinzu kommt der konsequente Rückbau von Regulatorik und die Zurückhaltung bei
 gesetzlichen Initiativen auf EU-Ebene. Neue Regulierung darf nur dort
 stattfinden, wo sie wirklich notwendig ist – mit einem klaren Fokus auf KMU. Die
 Europäische Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und die Europäische
 Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) wollen wir wieder abschaffen. Stattdessen wollen
 wir das EU-Instrument gegen Zwangsarbeit schrittweise auf andere schwere
 Menschenrechtsverletzungen ausweiten. Der Vorteil dieses Instruments ist, dass
 es auf umfangreiche Berichtspflichten verzichtet und stattdessen die Behörden
 verpflichtet, bei Verdacht auf Zwangsarbeit Untersuchungen einzuleiten.

 Ein Beispiel ist der umfassende Einsatz von Genehmigungsfiktionen. Unternehmen
 und Bürger haben einen Anspruch auf eine Entscheidung innerhalb einer bestimmten
 Frist; unterbleibt eine Entscheidung, gilt die Genehmigung als erteilt.

 Ein weiterer Aspekt ist die Einführung des „28. Regimes“. Dabei handelt es sich
 um ein EU-weites Regelwerks für Unternehmen. Es würde in allen 27
 Mitgliedstaaten der EU einheitlich gelten und die regulatorische Belastung und
 Kosten entscheidend verringern. Dafür würden insbesondere der Mittelstand und
 die Startup- sowie Scaleup-Szene profitieren. Nur ein möglichst umfassendes 28.
 Regime kann sich als einfache Parallelordnung etablieren und zu den verklüfteten
 nationalen Systemen in einen Wettbewerb der Rechtsordnungen treten. Gerade neue
 digitale Geschäftsmodelle und Technologien sollen von diesen klaren und
 innovationsfreundlichen Regeln profitieren können. Das 28. Regime soll am 18.
 März 2026 von der Kommission vorgeschlagen werden. Wir fordern: Verabschiedung
 bis Ende 2026.

 Wir müssen das Wachstum in Schlüsseltechnologien, Digitalisierung und Innovation
 beschleunigen. Dabei ist die Venture-Capital-Finanzierung zentral. Nur so können
 Start-ups und Scale-ups in Europa gestärkt werden. Ziel ist es, die
 Kreditvergabe an innovative Unternehmen durch flexiblere Kapitalanforderungen zu
 erleichtern.

 Wichtig ist auch die Erleichterung der Fachkräfte- und Arbeitskräftemobilität.
 Bürokratische Hürden für grenzüberschreitende Arbeit müssen dringend abgebaut
 werden. Remote Work soll innerhalb der EU länderübergreifend unkompliziert
 möglich sein. Dazu wollen wir die Ausstellung von A1-Bescheinigungen erleichtern
 und durch einen europäischen Sozialversicherungsausweis zu ersetzen. Für
 Aufenthalte bis zu drei Monaten wollen wir die Nachweispflicht ganz abschaffen.
 Freiwilliges Homeoffice soll insoweit der Entsendung durch den Arbeitgeber
 gleichgestellt werden. Wir setzen uns für eine EU-Definition der Betriebsstätte
 ein, damit Mitarbeiter im Homeoffice nicht unwissentlich eine Betriebsstätte im
 EU-Ausland begründen. Zudem wollen wir die steuerrechtlichen Regeln im Hinblick
 auf das Entstehen einer beschränkten oder unbeschränkten Steuerpflicht
 angleichen. Perspektivisch setzen wir uns für eine Ablösung bilateraler
 Doppelbesteuerungsabkommen durch EU-Recht ein.

 Stärkung der Außenwirtschaftspolitik

 Aber auch in der Außenwirtschaftspolitik muss die EU souverän werden und
 strategische Partnerschaften vertiefen. Ein zentrales Instrument sind insoweit
 Freihandelsabkommen. Mit ihnen kann die EU protektionistischen Strömungen ein
 wichtiges Zeichen für offenen, pragmatischen und regelbasierten Freihandel
 entgegensetzen. Die kürzlich unterzeichneten Abkommen mit Mercosur und Indien
 weisen den richtigen Weg, der nun umso entschiedener fortgesetzt werden sollte.
 Wo möglich, sollten die Abkommen vorläufig in Kraft gesetzt werden. Weitere
 Abkommen sollten folgen, insbesondere mit Australien, den Vereinigten Arabischen
 Emiraten und den ASEAN-Staaten. Zudem benötigt die EU einen ausreichend robusten
 und vielseitigen Instrumentenkasten, um unerwünschten Druck von Drittstaaten zu
 verhindern bzw. abzuwehren.

 Neudenken in der Erweiterungspolitik

 Die EU sollte auch die Erweiterungspolitik als zentrales Instrument zum Ausbau
 ihrer strategischen Souveränität in den Fokus stellen. Die bestehenden
 Regelungen sind nicht geeignet, schnell und flexibel zu reagieren. Die
 Vorschläge für ein modifiziertes Beitrittsmodell sind daher erwägenswert: So
 kommt etwa eine Vereinbarung der Mitgliedstaaten in Betracht, ihr formales
 Vetorecht im Beitrittsprozess nur aus „zwingenden Gründen“ zu nutzen. Eine
 andere Möglichkeit ist es, über besondere Assoziierungsverträge eine Vorstufe
 einzuführen, etwa eine gestufte Mitgliedschaft mit einer vorläufigen Aufnahme in
 den Binnenmarkt, Zulassung zu Unionsprogrammen, ohne volle Mitbestimmungsrechte
 aber mit der Perspektive einer späteren Vollmitgliedschaft. Perspektivisch
 sollte im Rahmen einer Vertragsrevision ein Quorum von 4/5 der Mitgliedstaaten
 für den EU-Beitritt anstelle von Einstimmigkeit ausreichen.