Europa muss mit einer Stimme sprechen
Die EU steht außen-, sicherheits- und wirtschaftspolitisch vor tiefgreifenden
Herausforderungen – vom russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine über den
Systemwettbewerb mit China bis hin zur Transformation der Weltwirtschaft. Um in
dieser Lage seine Interessen, Werte und seine wirtschaftliche Stärke zu sichern,
braucht die EU handlungsfähige Institutionen, einen voll entfalteten Binnenmarkt
und klare Entscheidungsstrukturen. Nur so legen wir die Grundlage dafür, dass
die EU nicht Objekt fremder Interessen wird, sondern als geeinter,
wirtschaftlich starker und entschlossener Akteur auftritt.
Stärkung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik
Wir wollen, dass Europa seine Interessen und Werte in der Welt geschlossen
verteidigt. Deshalb setzen wir uns für Mehrheitsentscheidungen in der
Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und der Gemeinsamen
Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) ein. Zuallererst fordern wir, dass
die Mitgliedstaaten im Rat der EU alle verfügbaren Mittel nutzen, die in den
Verträgen vorgesehen sind, wie Art. 31 Abs. 2 EUV. Danach kann der Rat der EU im
Bereich der GASP zu einstimmig gefassten Beschlüssen mit qualifizierter Mehrheit
Durchführungsbeschlüsse erlassen. Für Sanktionsinstrumente bedeutet dies, dass
der Rat künftig nur noch allgemeine Kriterien für die Sanktionierung bestimmter
Personen oder Sektoren einstimmig erlässt. Die konkrete Auswahl der
sanktionierten Personen und Sektoren erfolgt im Wege eines
Durchführungsbeschlusses mit qualifizierter Mehrheit. Zudem kann der Rat auch
einen Beschluss mit qualifizierter Mehrheit erlassen, wenn dieser auf Grundlage
eines einstimmigen Beschlusses über die strategischen Interessen und Ziele der
Union erfolgt. Eine EU-Russland-Strategie und eine EU-China-Strategie sollten in
Gestalt eines solchen Beschlusses erlassen werden, damit wir gegenüber diesen
Staaten geschlossen auftreten und schneller agieren können. Schließlich sollten
sich GASP-Beschlüsse zu Sanktionen auf den außenpolitischen Kern beschränken.
Bestimmungen zur Durchsetzung der Sanktionen sollen hingegen mit qualifizierter
Mehrheit nach Art. 215 AEUV erlassen werden. Hilfsweise ist auch an das
Instrument der konstruktiven Enthaltung (Art. 31 Abs. 1 EUV) zu denken. Sie
entpflichtet einen unwilligen Mitgliedstaat, einen Beschluss aktiv umsetzen zu
müssen, der gleichwohl für die EU als Ganze bindend ist.
Unser Ziel bleibt der vollständige Übergang zu Mehrheitsentscheidungen in der
GASP und der GSVP. Neben der Anwendung der Passerelle-Klausel, wo dies möglich
ist, kommt für uns auch eine Vertragsänderung in Betracht. Den Vorschlag des EU-
Parlaments, das eine verstärkte qualifizierte Mehrheit (vier Fünftel der
Mitgliedstaaten, die mindestens 50 % der Bevölkerung ausmachen) fordert, sehen
wir als gelungenen Kompromiss an.
Wir setzen uns für eine Europäisierung der Diplomatenausbildung ein, um eine
gemeinsame diplomatische Kultur zu etablieren. Dazu fordern wir eine
Verstetigung und einen Ausbau der Diplomatischen Akademie der Europäischen Union
(EUDA) ein. Zudem wollen wir ein Erasmus-Programm für Diplomatinnen und
Diplomaten schaffen. Denn jede angehende Diplomatin und jeder angehende Diplomat
sollte mindestens einmal in einem Außenministerium eines anderen Mitgliedstaates
gearbeitet haben.
Ein Binnenmarkt für Rüstung
Wir wollen einen Binnenmarkt für Rüstung schaffen. Eine gemeinsame
Rüstungsexportpolitik ist hierfür zentral. Dabei bleibt unser Ziel, den
Gemeinsamen Standpunkt von 2008 zu einer Europäischen Rüstungsexportverordnung
weiterzuentwickeln. Als Zwischenschritt auf dem Weg dahin, wollen wir die
Zuständigkeit für die Genehmigung eines Rüstungsexports möglichst bei einem
Mitgliedstaat bündeln, indem wir die Zulässigkeit von
Endverwendungszusicherungen stärker regulieren. So soll ein Mitgliedstaat den
Export von Rüstungsgütern aus anderen Mitgliedstaaten grundsätzlich nicht mehr
beschränken können, wenn lediglich einzelne Bestandteile in diesem Mitgliedstaat
hergestellt wurden. Zudem wollen wir - als Gegenstück zu Sanktionen, die
Rüstungsexporte an bestimmte Drittstaaten untersagen - eine Positivliste mit
Drittstaaten wie Australien, Japan, Indien, Israel, Südkorea, Taiwan und der
Ukraine schaffen. Rüstungsexporte an diese Staaten sind grundsätzlich zu
genehmigen.
Erleichterung von Rückführungen
Wir wollen ein EU-Instrument zur Durchsetzung von Rückführungen nach dem Vorbild
des Anti-Coercion-Instruments schaffen. In Deutschland und auch in anderen
Mitgliedstaaten scheitern Abschiebungen immer wieder an mangelnder Kooperation
der Herkunftsländer, bspw. bei der Ausstellung von Reisedokumenten. In einigen
Fällen fehlt es auch schlicht an der Aufnahmebereitschaft der Herkunftsländer.
Migrationsabkommen konnten dieses Problem im Hinblick auf einige Staaten lösen
und sind vorzugswürdig gegenüber Sanktionen. Dort, wo Herkunftsländer sich
jedoch beharrlich weigern, ihrer Verpflichtung zur Rücknahme ihrer Staatsbürger
nachzukommen, halten wir Sanktionen für angebracht. Die Spielräume der
Mitgliedstaaten sind hier wegen der gemeinsamen Handelspolitik begrenzt. Daher
fordern wir ein gemeinsames Vorgehen der EU. Sollte ein Drittstaat sich
unkooperativ bei der Rücknahme seiner Staatsangehörigen erweisen, können die
Mitgliedstaaten dies an die EU melden. Falls der Drittstaat sein unkooperatives
Verhalten fortsetzt oder wiederholt, kann die EU Sanktionen gegen diesen
Drittstaat erlassen. Als Sanktionen sollen bspw. die Aussetzung der
Entwicklungszusammenarbeit, Einfuhr- und Ausfuhrverbote, das Einfrieren von
Vermögenswerten oder andere Wirtschaftssanktionen in Betracht kommen.
Wirtschaftliche Stärke Europas wecken
Europa muss wirtschaftlich stärker werden. Nur aus einer Position der
wirtschaftlichen Stärke heraus kann Europa in der aktuellen geopolitischen
Umbruchphase als eigenständiger Akteur bestehen. Dabei muss sich die EU auf ihre
Stärken konzentrieren, auf das, was sie selbst beeinflussen kann.
Europa darf nicht länger gegenüber den USA und China wirtschaftlich
zurückfallen. Erforderlich ist eine wirtschaftliche Schubumkehr – mit Vertrauen
in Unternehmertum und offene Märkte. Zentral ist die Stärkung der europäischen
Wettbewerbsfähigkeit.
Unser größter Hebel ist der Binnenmarkt, weltweit der zweitgrößte Markt mit rund
18 Prozent des globalen BIP, etwa 450 Millionen Verbraucherinnen und
Verbrauchern sowie 26 Millionen Unternehmen mit nahezu 128 Millionen
Beschäftigten. Hier müssen wir ansetzen. IWF-Schätzungen zeigen, dass
regulatorische und administrative Barrieren im Binnenmarkt wie Zölle von rund 44
Prozent im Warenhandel und über 110 Prozent im Dienstleistungshandel wirken. Das
ist eine verdeckte Wachstumsbremse, die wir dringend lösen müssen. Die bereits
2024 vorgelegten Berichte von Enrico Letta („Much more than a market“) und Mario
Draghi („The future of European competitiveness“) müssen endlich
handlungsleitend umgesetzt werden. Die von der Kommission in der
Binnenmarktstrategie 2025 identifizierten „terrible ten“, die problematischsten
Hemmnisse im Binnenmarkt, müssen schleunigst beseitigt werden.
Vollharmonisierende Verordnungen sollen in der Regel Vorrang vor Richtlinien
haben. Verordnungen sollen die Kommission grundsätzlich ermächtigen,
Durchführungsrechtsakte zu erlassen, um die Verordnung näher zu konkretisieren
und eine einheitliche Auslegung in den Mitgliedstaaten sicherstellen. Zudem
wollen wir nach dem Vorbild des Vorabentscheidungsverfahrens vor dem EuGH ein
verwaltungsrechtliches Vorabentscheidungsverfahren erproben. Dabei sollen
nationale Behörden Auslegungsfragen einer EU-Agentur oder einem Gremium aus den
zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten vorlegen können. Die Entscheidung soll
für die nationalen Behörden verbindlich sein, jedoch weiterhin der Kontrolle
durch die Gerichte der Mitgliedstaaten unterliegen, die im Falle einer
abweichenden Auslegung an den EuGH vorlegen müssen.
Hinzu kommt der konsequente Rückbau von Regulatorik und die Zurückhaltung bei
gesetzlichen Initiativen auf EU-Ebene. Neue Regulierung darf nur dort
stattfinden, wo sie wirklich notwendig ist – mit einem klaren Fokus auf KMU. Die
Europäische Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und die Europäische
Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) wollen wir wieder abschaffen. Stattdessen wollen
wir das EU-Instrument gegen Zwangsarbeit schrittweise auf andere schwere
Menschenrechtsverletzungen ausweiten. Der Vorteil dieses Instruments ist, dass
es auf umfangreiche Berichtspflichten verzichtet und stattdessen die Behörden
verpflichtet, bei Verdacht auf Zwangsarbeit Untersuchungen einzuleiten.
Ein Beispiel ist der umfassende Einsatz von Genehmigungsfiktionen. Unternehmen
und Bürger haben einen Anspruch auf eine Entscheidung innerhalb einer bestimmten
Frist; unterbleibt eine Entscheidung, gilt die Genehmigung als erteilt.
Ein weiterer Aspekt ist die Einführung des „28. Regimes“. Dabei handelt es sich
um ein EU-weites Regelwerks für Unternehmen. Es würde in allen 27
Mitgliedstaaten der EU einheitlich gelten und die regulatorische Belastung und
Kosten entscheidend verringern. Dafür würden insbesondere der Mittelstand und
die Startup- sowie Scaleup-Szene profitieren. Nur ein möglichst umfassendes 28.
Regime kann sich als einfache Parallelordnung etablieren und zu den verklüfteten
nationalen Systemen in einen Wettbewerb der Rechtsordnungen treten. Gerade neue
digitale Geschäftsmodelle und Technologien sollen von diesen klaren und
innovationsfreundlichen Regeln profitieren können. Das 28. Regime soll am 18.
März 2026 von der Kommission vorgeschlagen werden. Wir fordern: Verabschiedung
bis Ende 2026.
Wir müssen das Wachstum in Schlüsseltechnologien, Digitalisierung und Innovation
beschleunigen. Dabei ist die Venture-Capital-Finanzierung zentral. Nur so können
Start-ups und Scale-ups in Europa gestärkt werden. Ziel ist es, die
Kreditvergabe an innovative Unternehmen durch flexiblere Kapitalanforderungen zu
erleichtern.
Wichtig ist auch die Erleichterung der Fachkräfte- und Arbeitskräftemobilität.
Bürokratische Hürden für grenzüberschreitende Arbeit müssen dringend abgebaut
werden. Remote Work soll innerhalb der EU länderübergreifend unkompliziert
möglich sein. Dazu wollen wir die Ausstellung von A1-Bescheinigungen erleichtern
und durch einen europäischen Sozialversicherungsausweis zu ersetzen. Für
Aufenthalte bis zu drei Monaten wollen wir die Nachweispflicht ganz abschaffen.
Freiwilliges Homeoffice soll insoweit der Entsendung durch den Arbeitgeber
gleichgestellt werden. Wir setzen uns für eine EU-Definition der Betriebsstätte
ein, damit Mitarbeiter im Homeoffice nicht unwissentlich eine Betriebsstätte im
EU-Ausland begründen. Zudem wollen wir die steuerrechtlichen Regeln im Hinblick
auf das Entstehen einer beschränkten oder unbeschränkten Steuerpflicht
angleichen. Perspektivisch setzen wir uns für eine Ablösung bilateraler
Doppelbesteuerungsabkommen durch EU-Recht ein.
Stärkung der Außenwirtschaftspolitik
Aber auch in der Außenwirtschaftspolitik muss die EU souverän werden und
strategische Partnerschaften vertiefen. Ein zentrales Instrument sind insoweit
Freihandelsabkommen. Mit ihnen kann die EU protektionistischen Strömungen ein
wichtiges Zeichen für offenen, pragmatischen und regelbasierten Freihandel
entgegensetzen. Die kürzlich unterzeichneten Abkommen mit Mercosur und Indien
weisen den richtigen Weg, der nun umso entschiedener fortgesetzt werden sollte.
Wo möglich, sollten die Abkommen vorläufig in Kraft gesetzt werden. Weitere
Abkommen sollten folgen, insbesondere mit Australien, den Vereinigten Arabischen
Emiraten und den ASEAN-Staaten. Zudem benötigt die EU einen ausreichend robusten
und vielseitigen Instrumentenkasten, um unerwünschten Druck von Drittstaaten zu
verhindern bzw. abzuwehren.
Neudenken in der Erweiterungspolitik
Die EU sollte auch die Erweiterungspolitik als zentrales Instrument zum Ausbau
ihrer strategischen Souveränität in den Fokus stellen. Die bestehenden
Regelungen sind nicht geeignet, schnell und flexibel zu reagieren. Die
Vorschläge für ein modifiziertes Beitrittsmodell sind daher erwägenswert: So
kommt etwa eine Vereinbarung der Mitgliedstaaten in Betracht, ihr formales
Vetorecht im Beitrittsprozess nur aus „zwingenden Gründen“ zu nutzen. Eine
andere Möglichkeit ist es, über besondere Assoziierungsverträge eine Vorstufe
einzuführen, etwa eine gestufte Mitgliedschaft mit einer vorläufigen Aufnahme in
den Binnenmarkt, Zulassung zu Unionsprogrammen, ohne volle Mitbestimmungsrechte
aber mit der Perspektive einer späteren Vollmitgliedschaft. Perspektivisch
sollte im Rahmen einer Vertragsrevision ein Quorum von 4/5 der Mitgliedstaaten
für den EU-Beitritt anstelle von Einstimmigkeit ausreichen.