Finanziellen Gestaltungsspielraum für den Mittelstand verbessern

Der Landesparteitag hat beschlossen:

Für die Übergabe an die zuständigen politischen Gremien der FDP folgende Beschlüsse zu fassen:

  1. Einzelunternehmern und Personengesellschaften sollen den alten Bilanzierungsspielraum durch die Bildung von fortschreibbaren Ansparabschreibungen zurückerhalten.
  2. Die degressive Abschreibung in den ersten 3 Jahren soll weiter für alle Unternehmen erhalten bleiben.
  3. Bei GbR, OHG und KG sind vielfach mehr als ein Unternehmer tätig. Die Gewinngrenze für Ansparabschreibungen liegt bis Ende 2010 im Rahmen des Konjunkturpaketes II bei 200.000,-€ pro Unternehmen. Danach soll die Gewinngrenze auf 100.000,-€ pro Unternehmen gesenkt werden. Die Gewinngrenze soll in Zukunft aber pro Unternehmer in den oben genannten Gesellschaftsformen gelten.
  4. Die derzeitige Praxis der steuerlichen Behandlung von thesaurierten Gewinnen in Einzelunternehmen und Personengesellschaften ist zugunsten einer Eigenkapitalstärkung weiterzuentwickeln.