Finanzmarktstabilisierungsgesetz

Der Landesparteitag hat beschlossen:

Die FDP Niedersachsen lehnt das von der Bundesregierung vorgelegte Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz wegen der enthaltenen Möglichkeit zur Verstaatlichung von Banken ab.

Der Bundesgesetzgeber wird aufgefordert das marktwirtschaftliche Instrument der Insolvenz um eine sogenannte „begrenzte Insolvenz systemisch relevanter Unternehmen“ zu erweitern. Hier liegt aus liberaler Sicht ein systemkonformer Eingriff in die soziale Marktwirtschaft zur allgemeinen Problemlösung. Diese Form der Insolvenz konzentriert die Folgen einer „normalen“ Insolvenz auf die Eigentümer der betroffenen Unternehmen und vermeidet dabei weitere unerwünschte Störungen der gesamten Volkswirtschaft.

Eine solche „begrenzte Insolvenz“ darf dabei unter engen gesetzlichen Vorgaben nur für „systemisch relevante Unternehmen“ möglich sein und tritt nur dann ein, wenn eine sichere „normale“ Insolvenz durch den Umstand verhindert wird, dass der Staat Bürgschaften oder andere Hilfsmaßnahmen zu Rettung des betroffenen Unternehmens zusagt hat. Dabei soll eine gesetzliche Regelung greifen, die ausschließlich die bisherigen Eigentümer (Anteilseigner oder Aktionäre) so behandelt werden als wäre das Unternehmen insolvent, während gleichzeitig die Auswirkungen auf Kunden und Gläubiger durch die „begrenzte Insolvenz“ unterbunden werden. Das Verfügungsrecht an einem solchen Unternehmen geht auf einen speziellen staatlichen Insolvenzverwalter über. Dieser Insolvenzverwalter restrukturiert und saniert das „begrenzt insolvente“ Unternehmen und schafft nach Abschluss der notwendigen Maßnahmen neue Anteilsrechte, die dann von Privaten erworben werden können.