Keine Überalimentierung abgewählter Wahlbeamter
Die FDP Niedersachsen spricht sich für eine Reform der Versorgung von kommunalen
Wahlbeamten aus. Im Falle des vorzeitigen Ausscheidens aus dem
Wahlbeamtenverhältnis, insbesondere durch Abberufung nach § 109 Abs. 3 NKomVG,
sollen Wahlbeamte zukünftig nicht mehr für drei Monate die vollen Bezüge und
anschließend für weitere fünf Jahre 71,75 % ihrer vollen Bezüge erhalten (vgl. §
9 Abs. 1 S. 1, Abs. 4 NBesG, § 78 Abs. 9 NBeamtVG). Vielmehr schlagen wir vor,
dass Wahlbeamten in einem solchen Fall zukünftig nur noch für ein Jahr ein
Übergangsgeld in Höhe von 71,75 % ihrer ruhegehaltfähigen Dienstbezüge
ausgezahlt wird.