Kommunale Handlungsfähigkeit sichern – strukturelle Finanzreform für Niedersachsen
Die Freien Demokraten Niedersachsen stellen fest:
Die finanzielle Lage der niedersächsischen Kommunen ist flächendeckend und
strukturell angespannt. Gemeinden, Städte und Landkreise aller Größenklassen –
vom ländlichen Raum bis zur Großstadt – sind zunehmend nicht mehr in der Lage,
ihre Haushalte ohne dauerhafte Auflagen, Ausnahmegenehmigungen oder
Haushaltssicherungskonzepte aufzustellen. Diese Entwicklung gefährdet die
verfassungsrechtlich garantierte kommunale Selbstverwaltung und schwächt die
Handlungsfähigkeit der kommunalen Ebene insgesamt.
Ursächlich sind insbesondere die dynamisch wachsenden, gesetzlich determinierten
Pflichtausgaben – vor allem im Bereich der Sozial-, Jugend- und
Eingliederungshilfe, eine unzureichende und nicht dynamisierte Gegenfinanzierung
durch Land und Bund sowie strukturelle Schwächen des kommunalen
Finanzausgleichs. Gleichzeitig führen hohe Investitionsbedarfe und volatile
Einnahmen zu dauerhaften strukturellen Defiziten, auch in wirtschaftsstarken
Städten.
Die Freien Demokraten Niedersachsen fordern daher:
1. Konnexität konsequent und dynamisch durchsetzen
Das Land Niedersachsen hat sicherzustellen, dass alle aus Landes- und
Bundesrecht resultierenden kommunalen Mehrkosten vollständig, dauerhaft und
dynamisch ausgeglichen werden.
2. Strukturelle Entlastung der Landkreise bei Sozialausgaben
Die Finanzierung zentraler sozialer Pflichtaufgaben, insbesondere der
Sozialhilfe und Eingliederungshilfe, ist in deutlich höherem Umfang durch Land
und Bund zu übernehmen, um den Umlagedruck auf kreisangehörige Kommunen
nachhaltig zu senken. Die Jugendhilfe sollte als Pflichtaufgabe in den
finanziellen Verantwortungsbereich des Bundes übergehen.
3. Kommunalen Finanzausgleich reformieren
Der kommunale Finanzausgleich ist so weiterzuentwickeln, dass strukturelle
Nachteile ländlicher Räume ebenso berücksichtigt werden wie die
überproportionale Pflichtaufgabenlast großer Städte. Ziel ist die
Wiederherstellung realer finanzieller Gestaltungsfähigkeit.
4. Haushaltsrecht modernisieren
Das kommunale Haushaltsrecht ist so auszugestalten, dass Investitionen nicht
dauerhaft durch strukturelle Defizite blockiert werden. Kommunen benötigen
verlässliche mehrjährige Planungsspielräume und eine stärker auf Nachhaltigkeit
ausgerichtete Aufsichtspraxis.
5. Kommunale Selbstverwaltung als Staatsprinzip sichern
Dauerhafte Defizitverwaltung und die Verlagerung politischer Steuerung in
aufsichtsrechtliche Verfahren widersprechen dem föderalen Staatsaufbau. Ziel
muss die strukturelle Wiederherstellung kommunaler Eigenverantwortung sein.
- Erhöhung des kommunalen Anteils an der Einkommensteuer und der
Umsatzsteuer
Die Anteile der Kommunen am Aufkommen der
Einkommensteuer und/oder der Umsatzsteuer werden erhöht. Mit der
Einkommenssteuer- und der
Umsatzsteuerbeteiligung erhält die kommunale Ebene eine stabile,
verlässliche
und in der Vergangenheit stets wachsende Einnahmequelle.