Kommunale Handlungsfähigkeit sichern – strukturelle Finanzreform für Niedersachsen

Die Freien Demokraten Niedersachsen stellen fest:

 Die finanzielle Lage der niedersächsischen Kommunen ist flächendeckend und
 strukturell angespannt. Gemeinden, Städte und Landkreise aller Größenklassen –
 vom ländlichen Raum bis zur Großstadt – sind zunehmend nicht mehr in der Lage,
 ihre Haushalte ohne dauerhafte Auflagen, Ausnahmegenehmigungen oder
 Haushaltssicherungskonzepte aufzustellen. Diese Entwicklung gefährdet die
 verfassungsrechtlich garantierte kommunale Selbstverwaltung und schwächt die
 Handlungsfähigkeit der kommunalen Ebene insgesamt.

 Ursächlich sind insbesondere die dynamisch wachsenden, gesetzlich determinierten
 Pflichtausgaben – vor allem im Bereich der Sozial-, Jugend- und
 Eingliederungshilfe, eine unzureichende und nicht dynamisierte Gegenfinanzierung
 durch Land und Bund sowie strukturelle Schwächen des kommunalen
 Finanzausgleichs. Gleichzeitig führen hohe Investitionsbedarfe und volatile
 Einnahmen zu dauerhaften strukturellen Defiziten, auch in wirtschaftsstarken
 Städten.

 Die Freien Demokraten Niedersachsen fordern daher:

 1. Konnexität konsequent und dynamisch durchsetzen

 Das Land Niedersachsen hat sicherzustellen, dass alle aus Landes- und
 Bundesrecht resultierenden kommunalen Mehrkosten vollständig, dauerhaft und
 dynamisch ausgeglichen werden.

 2. Strukturelle Entlastung der Landkreise bei Sozialausgaben

 Die Finanzierung zentraler sozialer Pflichtaufgaben, insbesondere der
 Sozialhilfe und Eingliederungshilfe, ist in deutlich höherem Umfang durch Land
 und Bund zu übernehmen, um den Umlagedruck auf kreisangehörige Kommunen
 nachhaltig zu senken. Die Jugendhilfe sollte als Pflichtaufgabe in den
 finanziellen Verantwortungsbereich des Bundes übergehen.

 3. Kommunalen Finanzausgleich reformieren

 Der kommunale Finanzausgleich ist so weiterzuentwickeln, dass strukturelle
 Nachteile ländlicher Räume ebenso berücksichtigt werden wie die
 überproportionale Pflichtaufgabenlast großer Städte. Ziel ist die
 Wiederherstellung realer finanzieller Gestaltungsfähigkeit.

 4. Haushaltsrecht modernisieren

 Das kommunale Haushaltsrecht ist so auszugestalten, dass Investitionen nicht
 dauerhaft durch strukturelle Defizite blockiert werden. Kommunen benötigen
 verlässliche mehrjährige Planungsspielräume und eine stärker auf Nachhaltigkeit
 ausgerichtete Aufsichtspraxis.

 5. Kommunale Selbstverwaltung als Staatsprinzip sichern

 Dauerhafte Defizitverwaltung und die Verlagerung politischer Steuerung in
 aufsichtsrechtliche Verfahren widersprechen dem föderalen Staatsaufbau. Ziel
 muss die strukturelle Wiederherstellung kommunaler Eigenverantwortung sein.

  1.  Erhöhung des kommunalen Anteils an der Einkommensteuer und der
     Umsatzsteuer
     Die Anteile der Kommunen am Aufkommen der
     Einkommensteuer und/oder der Umsatzsteuer werden erhöht. Mit der
     Einkommenssteuer- und der
     Umsatzsteuerbeteiligung erhält die kommunale Ebene eine stabile,
     verlässliche
     und in der Vergangenheit stets wachsende Einnahmequelle.