Mindestabstand zwischen Windenergieanlagen und Wohnbebauung

Der Landesvorstand hat beschlossen:

Die FDP-Fraktion im Niedersächsischen Landtag und der Vorstand der FDP Niedersachsen werden gebeten, die Landesregierung aufzufordern, auf der Basis des am 01.08.2014 in Kraft getretenen  Bundesgesetzes „Gesetz zur Einführung einer Länderöffnungsklausel zur Vorgabe von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und zulässigen Nutzungen“ ein entsprechendes Landesgesetz zu erlassen, das einen Mindestabstand des 10-fachen der Nabenhöhe der Windenergieanlagen zur  Wohnbebauung (Siedlungen) und des 5fachen zu Einzelwohnbebauungen als hartes Kriterium festschreibt. Im Falle der Verweigerung der Landesregierung wird die FDP-Fraktion gebeten einen eigenen Gesetzentwurf einzubringen.