Prävention und Therapie substanzbezogener Suchterkrankungen verbessern

Der Landesvorstand hat beschlossen:

  • Prävention und Therapie substanzbezogener Suchterkrankungen unter Beteiligung von gesetzlichen und privaten Krankenkassen, Bund, Ländern, Kommunen und im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung ausreichend finanziert werden, auch aus Einnahmen von Glücksspielen
  • Prävention und Therapie substanzbezogener Suchterkrankungen sich an evidenzbasierten und evaluierten Konzepten orientieren und dazu Weiterbildungsangebote bereit gestellt werdaen
  • Prävention als Kombination von Verhaltens- und Verhältnis-Beeinflussung gestaltet wird, bei der das gesamte soziale Umfeld (Familie, Schule, Arbeitsplatz, Freizeit-Bereich - z. B. Sportvereine) einbezogen wird
  • der Zugang zu suchterzeugenden Stoffen staatlicherseits reguliert und überwacht wird und dass gleichzeitig akzeptiert wird, dass Verbote ohne niedrigschwellige begleitende Beratungs- und Therapieangebote mehr schaden als nutzen
  • dass ausreichend Therapieangebote und für Opiatabhängige Substitutionsplätze vorgehalten werden, auch für Ältere und in Justizvollzugsanstalten und für Menschen mit körperlichen und kognitiven Einschränkungen.