Zukunft der Weidetierhaltung sichern - Umgang mit dem Wolf umgehend ändern

Der Landesparteitag hat beschlossen:

Während der Ausbreitung des Wolfes in Deutschland innerhalb der letzten 20 Jahre haben die Nutztierrisse an Rindern, Pferden, Gehegewild, Ziegen und vor allem Schafen zugenommen. Mittlerweile existieren Rudel, die nach Kriterien der Länder als wolfssicher errichtete Zäune überwinden und auf diese Weise den Herdenschutz ad absurdum führen.

Laut Schätzungen des Deutschen Jagdverbandes hat der Wolfsbestand in Deutschland im letzten Jahr die Zahl von 1.000 Tieren überschritten. Ausgehend davon wird sich der Bestand mit einer prognostizierten Steigerungsrate von über 30% pro Jahr weiterhin erheblich ausdehnen und werden Weidetierrisse noch deutlich zunehmen. Schon heute lassen immer häufigere Rissmeldungen und Sichtungen des Wolfes in der Nähe von menschlichen Siedlungen in den betroffenen Gebieten die Furcht vor dem Wolf wachsen.

Nutztierhalter beschließen infolge der immer größer werdenden Wolfspopulation und der dadurch stark zunehmenden Nutzungskonflikte, ihre Tätigkeit aufzugeben oder denken aktuell darüber nach. Die Anzahl der in Deutschland gehaltenen Schafe, einer auch für den Natur- und Landschaftsschutz bedeutenden Weidetierart, geht seit Jahren zurück.

Eine ausgeprägte Weidetierhaltung in Deutschland trägt zum Erhalt unserer Kulturlandschaften und im Rahmen der Deichbeweidung zur Sicherheit der Menschen in unserem Land bei. Artenschutz und Biodiversität stehen häufig in enger Verbindung zur Weidewirtschaft. Um die Weidetierhaltung zu erhalten und zu fördern, müssen entsprechende wiederkehrende Willensbekundungen der Politik zu konkretem politischem Handeln zur Unterstützung dieser Form der Tierhaltung führen.

Dazu ist es dringend nötig, dass Bund und Länder das Töten von Wölfen anhand einheitlicher Kriterien gemeinsam regeln. Darüber hinaus muss die vollständige Erstattung aller Kosten, die Weidetierhaltern durch Präventionsmaßnahmen und infolge von Nutztierrissen entstehen, durch einen eigenen Rechtsanspruch gewährleistet werden. Ein solches Vorgehen kann einen Beitrag leisten, um die Akzeptanz des Wolfes im ländlichen Raum, speziell bei Nutztierhaltern, wiederherzustellen.

Der hohe Schutzstatus des Wolfes ist bereits heute wegen der stetig steigenden Zahl an Individuen und weil die Wolfsbestände in den wesentlichen Verbreitungsgebieten im Osten und Norden Deutschlands zur baltisch-osteuropäischen Population gehören, nicht mehr angemessen.

Der Landesparteitag fordert die Fraktion der Freien Demokraten im Landtag Niedersachsen und die Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag auf, sich für eine gemeinsame Wolfsstrategie der Länder und des Bundes einzusetzen, in der folgende Punkte enthalten sind:

  1. Die Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht. Jäger tragen nach der Aufnahme ins Jagdrecht weiterhin keine Kosten für durch den Wolf verursachte Schäden,
  2. Das Töten von Wölfen, die eine unmittelbare Gefahr darstellen, weil sie in eine umzäunte Weide eindringen oder sich nicht umzäunten Nutztierherden bzw. besiedelten Gebieten nähern,
  3. Eine Definition, wann ein Wolf, zum Beispiel bezüglich der Annäherung an Menschen oder dem Überwinden von Zäunen, als auffällig anzusehen ist, sowie das umgehende Töten auffälliger Wölfe,
  4. Das Töten von Wolfsrudeln und Einzeltieren in einem Gebiet, wenn es dort trotz bestehender Schutzeinrichtungen zu Übergriffen auf Nutztiere kommt. Die ausschließliche Entnahme von Elterntieren reicht nicht aus, weil sie ihr Verhalten zuvor an die Jungtiere weitergeben,
  5. Die Entnahme von Hybriden aus der Natur,
  6. Der Einsatz der Bundesregierung auf EU-Ebene für die Umstufung des Wolfes von Anhang IV in Anhang V der FFH-Richtlinie und von Anhang II in Anhang III der Berner Konvention,
  7. Die zahlenmäßige Festlegung der Beiträge der einzelnen Länder zum stabilen Erhalt der Wolfspopulation. Bei der zahlenmäßigen Festlegung der einzelnen Beiträge zum stabilen Erhalt der Population ist zu berücksichtigen, dass die Wolfsbestände in den wesentlichen Verbreitungsgebieten im Osten und Norden Deutschlands zur baltisch-osteuropäischen Population gehören,
  8. Die Aufstellung eines Wolfsmanagementplans mit Maßnahmen, die ab dem Zeitpunkt Gültigkeit haben, wenn der zahlenmäßig festgelegte Beitrag eines Landes zum stabilen Erhalt der Wolfspopulation erreicht ist. Bei den Ländern Sachsen, Brandenburg und Niedersachsen ist beispielsweise davon auszugehen, dass der Beitrag bereits überschritten ist,
  9. Die Definition von Gebieten wie Deichlandschaften, in denen Wölfe nicht toleriert werden können, und die Tötung von Wölfen, die diese Gebiete betreten,
  10. Die Umkehrung der Beweislast bei Nutztierrissen durch Wölfe,
  11. Die Einbeziehung der Rissbegutachtung in den Nachweis eines Nutztierrisses durch Wölfe. Der genetische Nachweis eines Wolfsrisses ist häufig zufallsabhängig und deshalb als alleiniges Beweismittel nicht ausreichend,
  12. Die Zulassung verschiedener Institute für die Prüfung des genetischen Nachweises von Nutztierrissen durch Wölfe als Grundlage für Entschädigungszahlungen,
  13. Die Gewährleistung von Entschädigungszahlungen durch einen eigenen Rechtsanspruch. Die Entschädigung muss in voller Höhe nach Marktwert und Wiederbeschaffungskosten für alle, auch mittelbar entstandenen, Verluste erfolgen. Dies beinhaltet auch Kosten, die durch Frühverlammung entstehen,
  14. Die Gewährleistung von Präventionszahlungen durch einen eigenen Rechtsanspruch. Alle im Rahmen von notwendigen Herdenschutzmaßnahmen anfallenden Kosten wie Material-, Arbeits- und Folgekosten werden dabei entsprechend aktueller Berechnungen des Kuratoriums für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft e. V. (KTBL) in voller Höhe ausgeglichen,
  15. Die schnellere Bearbeitung von Präventions- und Entschädigungsanträgen,
  16. Die Bewertung der Auswirkungen auf Wildtiere und Biodiversität infolge der Zerschneidung der Landschaft durch Herdenschutzmaßnahmen.