Konstantin Kuhle: Chance für Modernisierung der Kommunalverfassung verpasst
Zur am heutigen Tage mit Stimmen der SPD, CDU und Grünen beschlossenen Novellierung der Niedersächsischen Kommunalverfassung, äußert sich der Landesvorsitzende der FDP, Konstantin Kuhle MdB, folgendermaßen:

„Es ist mehr als bedauerlich, dass die im Koalitionsvertrag vorgesehenen Änderungen der Kommunalverfassung im Zuge dieses Gesetzgebungsverfahrens schlicht ignoriert worden sind. SPD und Grüne hatten sich bei Regierungsantritt darauf verständigt, die Berechnung der Sitzverteilung in den kommunalen Parlamenten von der derzeitigen Bevorzugung größerer Parteien zu befreien. Ganz konkret steht auf Seite 89 des Koalitionsvertrages, dass die Berechnungsmethode vom Verfahren nach d`Hondt auf das Verfahren Sainte-Lague/Schepers geändert werden soll.
Das bisherige Verfahren ist nicht geeignet, den Wählerwillen adäquat abzubilden. Diesen Zustand mit Blick auf die Kommunalwahlwahl im kommenden Jahr zu ändern, hat die Landesregierung bewusst verstreichen lassen. Aus der Begründung des beschlossenen Gesetzentwurfes geht hervor, dass es ausdrückliches Ziel der Landesregierung sein soll, wesentliche Teile des Koalitionsvertrages umzusetzen. Warum eine Umsetzung der Änderung des Zählverfahrens nicht einmal diskutiert worden ist und eine verbesserte Repräsentation des Wählerwillens somit unterbleiben muss, erschließt sich uns nicht.
Die Grünen haben sich in dieser Frage von SPD und CDU gnadenlos über den Tisch ziehen lassen.
Auch bleibt die Landesregierung in ihrem Gesetzentwurf eine Antwort auf die Frage schuldig, warum weiterhin an starren Altersgrenzen für die Wahl von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern festgehalten werden soll. Wer sich in den Kommunen umhört hat längst erkannt, dass es immer schwieriger wird, motivierte und qualifizierte Menschen zu finden, die sich um ein Amt als Hauptverwaltungsbeamter bewerben. Ein Höchstalter von 67 Jahren entspricht zudem auch längst nicht mehr den gesellschaftlichen Realitäten einer älter werdenden Gesellschaft. Warum auf die Möglichkeit verzichtet wird, dass auch ältere Menschen ihre Erfahrungen aus Beruf und Lebensweg gewinnbringend für die Gesellschaft einsetzen können, ist nicht begründbar.“