Lars Alt: Scheinautonomie statt Hochschulfreiheit
Vor dem Hintergrund der am Montag im Kabinett beschlossenen Novelle des Niedersächsischen Hochschulgesetzes und der am Mittwoch stattfindenden aktuellen Stunde im Niedersächsischen Landtag, erklärt der Sprecher für Wissenschaft, Hochschule und Forschung der FDP Niedersachsen, Lars Alt:
„Die am Montag vom Kabinett beschlossene Novelle des Niedersächsischen Hochschulgesetzes verspricht Autonomie, schafft aber neue Steuerungsinstrumente. Unter dem Deckmantel der Freiheit werden ministerielle Eingriffsrechte erweitert, zusätzliche Bürokratie erzeugt und ein Stellenaufbau zulasten wissenschaftlicher Fluktuation eingeläutet. Niedersachsen versucht mit dem vorliegenden Reformentwurf die Hochschulen autonomer zu machen, ohne jedoch die strategische Lenkung durch das Ministerium aufzugeben.
Die Hochschulgesetznovelle ist vom Geist des Misstrauens gegenüber den Hochschulen geprägt. So sollen etwa dem Präsidium Geschäftsbereiche gesetzlich vorgeschrieben werden. Interne Abläufe, an die sich die Hochschulen redlich gehalten haben, wie etwa der Ablauf bei Berufungsvorschlägen oder der Umgang mit dem sogenannten Hausberufungsverbot werden gesetzlich festgenagelt.
An den wenigen Stellen, wo vermeintliche Autonomie gewährt wird, sichert sich das Ministerium durch überbordende Bürokratie ab. So wird das längst überfällige Berufungsrecht für Hochschulen an ein sogenanntes Qualitätssicherungskonzept geknüpft und unter das Damoklesschwert des Widerrufsvorbehalts gestellt. Die bestehende Regelung von Ausgründungen aus der Wissenschaft wird mit Verpflichtungen zur Haftungsbeschränkung und zum Vorhalt eines wirksamen Beteiligungsmanagements ergänzt. Als wäre das nicht genug, wird den Hochschulen eine Art Nachhaltigkeitsberichterstattung auferlegt.
Die Erfindung neuer Berufe in Form des Wissenschaftsmanagers, des Lecturers, des Senior Lecturers und des Researchers schafft Konkurrenz zu ohnehin raren Promotions- und Habilitationsstellen. Naturgemäß befristete Promotions- und Habilitationsstellen sorgen für eine personelle Fluktuation, die der wissenschaftlichen Lebendigkeit eines Hochschulbetriebs in Abgrenzung behördlicher Trägheit gut zu Gesicht steht und einen elementaren Bestandteil des Wissenschaftsbetriebs darstellt. Durch die Möglichkeit der unbefristeten Einstellung des Wissenschaftsmanagers und des Lecturers werden zudem finanzielle Mittel bei den Hochschulen unnötig gebunden.
Lediglich die Implementierung wissenschaftsferner Reformen ist dem Wissenschaftsminister gelungen. Dazu gehören die Stärkung von Rechten von Studierenden mit Behinderungen, chronischen Erkrankungen oder einer Care-Work-Belastung.
Es ist zu hoffen, dass der Landtag sich im parlamentarischen Verfahren an dem nordrhein-westfälischen Hochschulfreiheitsgesetz aus dem Jahr 2007 orientiert, das ein sehr konsequentes Modell der freien, selbstverantwortlichen Hochschule verfolgt und zentralstaatliche Vorgaben reduziert. Andernfalls bleibt den Hochschulen nur noch die Flucht in das Stiftungswesen.“