Lars Alt: Wissenschaftszeitvertragsgesetz: Land darf sich nicht aus der Verantwortung stehlen

Anlässlich des gestrigen Kabinettsbeschlusses im Bund zur Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes erklärt der Sprecher der FDP Niedersachsen für Wissenschaft, Hochschule und Forschung, Lars Alt:

„Die FDP Niedersachsen begrüßt, dass das Bundesministerium für Bildung und Forschung bei den Mindestvertragslaufzeiten in allen wissenschaftlichen Karrierephasen und mit dem neuen Befristungsmodell für Post-Doc-Stellen den Vorstellungen der Hochschulverbände entgegengekommen ist. Die Maximallaufzeit der ersten Post-Doc-Vertragsphase von vier Jahren bietet der Vielfalt von Karrierewegen und den Besonderheiten einzelner Fächer den notwendigen Raum. Wenn Teile von SPD und Grünen nun im parlamentarischen Verfahren auf eine weitergehende Herabsetzung der Vertragszeiträume pochen, verkennen sie die beruflichen Realitäten im Wissenschaftssystem. Dass unzumutbare Befristungsmodelle die Hochschulen zur Einrichtung von mehr Dauerstellen zwingen würden, ist eine Illusion. Noch strengere Befristungsmodelle werden nur zu noch kürzeren Arbeitsverhältnissen führen und den Wissenschaftsstandort Deutschland für junge Forscherinnen und Forscher wesentlich unattraktiver machen.

Mehr Dauerstellen abseits der Professur können nur durch eine bessere Grundfinanzierung der Hochschulen sichergestellt werden. Hierbei dürfen sich die Länder nicht aus ihrer Verantwortung stehlen und den schwarzen Peter auf den Bund schieben. Niedersachsen sticht hierbei besonders heraus, weil globale Minderausgaben im Wissenschaftsbereich eine langfristige Personalsicherung, auch im Bereich von Technik und Verwaltung, behindert haben. Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz im Bund soll nur notwendige arbeitsrechtliche Sonderregelungen für Hochschulen festlegen. Mit möglichst wenig Detailsteuerungen gelingt es dem Entwurf, die Personal- und Vertragsautonomie der Hochschulen zu wahren. Unter diesen Rahmenbedingungen ist jetzt Niedersachsen am Zug, um mit einer besseren Grundfinanzierung der Hochschulen auch den Beschäftigten bessere Perspektiven zu bieten. SPD und Grüne sollten also ihre eigenen Hausaufgaben im Land machen, bevor sie neuen Streit um das Wissenschaftszeitvertragsgesetz in die Koalition im Bund tragen.

Hintergrund:

Am Mittwoch, den 27.03.2024, hat sich die Bundesregierung auf einen Referentenentwurf zur Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes geeinigt. Im bisherigen Verfahren kontrovers diskutiert wurde vor allem der Vorstoß, die Maximalbefristung für Arbeitsverhältnisse nach der Promotion von sechs Jahren auf ein 4+2-Modell umzuwandeln. Beim 4+2-Modell beträgt die Maximalbefristung vier Jahre und kann um zwei Jahre verlängert werden, wenn nach den zwei Jahren eine Festanstellung in Aussicht steht.“