Jörg Bode: Kosten zum Schutz der Allgemeinheit nicht den Einzelnen überlassen - FDP-Fraktion legt Entschädigungsgesetz vor

Die FDP-Landtagsfraktion will die von der Landesregierung ganz oder teilweise wegen der
Corona-Krise geschlossenen Betriebe entschädigen.

Jörg Bode MdL

 "Dieser enteignungsgleiche Eingriff war zum
Schutz der Allgemeinheit richtig, falsch wäre es aber, wenn die Kosten zum Schutz der Allgemeinheit
jetzt von Einzelnen getragen werden müssten", erklärt Jörg Bode, wirtschaftspolitischer Sprecher der
FDP-Fraktion im Niedersächsischen Landtag. Er ergänzt: „Es geht insbesondere um die Zukunft des
Einzelhandels und damit unserer Innenstädte, des Tourismus, der Gastronomie und vieler Bereiche,
die unser bisheriges gesellschaftliches Leben prägen.

Ohne eine Entschädigung der Belastungen, die sie gerade für die Allgemeinheit tragen müssen, werden viele auch mit der Soforthilfe nicht überleben. Dann wird unser zukünftiges gesellschaftliches Leben vollkommen anders sein." Gerade für Niedersachsen seien die betroffenen Branchen und Bereiche ein wesentlicher Bestandteil für die Wertschöpfung und Leistungsfähigkeit der Volkswirtschaft. "Ohne weiteres Handeln des Staates hat die Corona-Epidemie das Potential, unseren Wohlstand zu gefährden“, so Bode.

Da die Entschädigungsfrage Ländersache sei, habe die FDP-Fraktion einen entsprechenden Gesetzentwurf erarbeitet und in den Landtag eingebracht. Der entstandene Schaden solle aufgrund der den Finanzämtern vorliegenden Umsatzzahlen automatisch und unbürokratisch ermittelt werden. Davon würden 75 Prozent erstattet – abzüglich bereits geleisteter Hilfen beispielsweise aus Versicherungen oder dem Kurzarbeitergeld. Bode: „Uns ist bewusst, dass hiermit erhebliche Kosten auf das Land zukommen werden. Allerdings würden dies ohne Entschädigungsleistungen auch passieren, denn insolvente Unternehmen können gar keine Steuern mehr zahlen. Die Entschädigungen wären somit unter dem Strich günstiger als die Folgekosten einer großen Pleitewelle.“ Wir glauben allerdings an die Leistungsfähigkeit der niedersächsischen Unternehmen und sind sicher, dass die eingesetzten Mittel über Steuerzahlungen im Nachgang wieder erwirtschaftet werden können. Hintergrund: Seit dem 17. März sind viele Betriebe in Niedersachsen auf behördliche Anordnung hin geschlossen. Entschädigungen dafür sieht das Bundesgesetz nicht vor, die Gesetzgebungskompetenz ist den Ländern überlassen. Soforthilfen fangen nur eine erste Liquiditätslücke auf. Sollte eine Entschädigung nicht erfolgen, droht eine weitgehende Insolvenzwelle und der Verlust