Grigorios Aggelidis: Gesundheitsminister muss Familien beruhigen – Behördenschreiben legen häusliche Quarantäne für Kinder nahe
Zu den Meldungen über Behördenschreiben mit der Empfehlung für häusliche Quarantäne für Kinder erklärt der familienpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Grigorios Aggelidis:
"Infektionsschutz ist wichtig, eine räumliche Isolation von insbesondere kleinen Kindern innerhalb einer Familie ist jedoch nicht verhältnismäßig. Bundesgesundheitsminister Spahn muss deshalb rasch öffentlich klarstellen, dass es deswegen nicht zu einer Herausnahme von Kindern aus der Familie kommen darf. Das ist ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Rechte der betroffenen Familien. Diese stehen nämlich völlig zurecht unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes.
Viele Eltern in Deutschland sind derzeit verängstigt, weil sie offizielle Schreiben ihrer kommunalen Gesundheitsämter oder von ihren zuständigen Kommunalverwaltungen erhalten, wie mit Kindern in Familien umgegangen werden soll, wenn ein Corona-Verdacht besteht.
Diese Schreiben verlangen eine räumliche Isolierung von Kindern innerhalb der Wohnung und legen nahe, dass die Kinder im Extremfall auch aus ihren Familien herausgenommen und zwangsweise in Quarantäne kommen könnten, wenn dies nicht befolgt wird. Bei solchen Anschreiben, wie sie derzeit aus Hessen, Baden-Württemberg oder Hannover bekannt geworden sind, handelt es sich um behördliche Standardschrieben auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes.
Sie sind weder familienfreundlich noch für juristische Laien verständlich formuliert. Ganz im Gegenteil: Sie sind offensichtlich missverständlich und führen damit bei Eltern zu einer weiteren Belastung und zur tiefen Verunsicherung. Es entsteht das Gefühl, dass Familien und das Kindeswohl für diese Bundesregierung nachrangig sind. Das Kindeswohl ist - vor allem im Krankheitsfall - am besten durch eine umsorgende Familie in vertrauter Umgebung gewährleistet - natürlich mit medizinischer Unterstützung. Die Behörden-Schreiben sind mindestens unsensibel und unangemessen formuliert, wenn nicht sogar rechtlich fragwürdig und bedürfen der sofortigen Klarstellung durch den Gesundheitsminister."